Standplätze für den Städtischen Flohmarkt am 29. April ausgebucht

Nächster Termin für den 9. September geplant

Standplätze für den Städtischen Flohmarkt am 29. April ausgebucht

Die Standplätze des Koblenzer Flohmarktes am 29. April sind bereits ausgebucht. Interessierte Standbetreiber*innen können sich schon auf den Flohmarkt am 9. September freuen.

IIm vergangenen Jahr wurde an einer Neukonzeption des Flohmarktes gearbeitet: Die Reservierung von Standplätzen erfolgte in diesem Jahr ausschließlich online. Vor Ort können keine Standplätze mehr gebucht werden, auch können kurzfristig ausfallende Standplätze nicht übernommen werden.

Der Städtische Flohmarkt findet am Samstag, dem 29. April hinter dem Deutschen Eck statt. Zwischen 8 und 17 Uhr können Besucher:innen nach Belieben stöbern und einkaufen.

Geplant ist, in diesem Jahr einen weiteren Städtischen Flohmarkt am 9. September zu veranstalten, zu dem die Koblenz-Touristik GmbH in den kommenden Monaten Rahmendaten und Infos veröffentlichen wird.

Um möglichst wenig Verkehrs-Chaos zu verursachen, ist die Zufahrt zum Gelände entlang von Teilbereichen in verschiedene Uhrzeiten aufgeteilt.

  • Bereich 1: Standplatz 176 bis 276, Zufahrt: 5 Uhr (nur über Esther-Bejarano-Straße), bis 5.45 Uhr müssen Fahrzeuge das Gelände wieder verlassen haben.
  • Bereich 2: Standplatz 97 bis 175, Zufahrt: 5.45 Uhr (nur über Esther-Bejarano-Straße), bis 6.30 Uhr müssen Fahrzeuge das Gelände wieder verlassen haben.
  • Bereich 3: Standplatz 1 bis 96, Zufahrt: 6.30 Uhr (nur über Esther-Bejarano-Straße), bis 7.15 Uhr müssen Fahrzeuge das Gelände wieder verlassen haben.
  • Bereich 4: Standplatz 277 bis 411, Zufahrt: 5.45 Uhr (nur über Rheinstraße), bis 6.30 Uhr müssen Fahrzeuge das Gelände wieder verlassen haben.

Bis 17:45 Uhr muss das Gelände restlos geräumt und frei von Verkaufsständen sowie Fahrzeugen sein.

Die Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der geltenden Marktsatzung der Stadt Koblenz statt, welche von den Standbetreiber:innen berücksichtigt und eingehalten werden muss. Diese kann unter Koblenz.de (https://www.koblenz.de/downloads/aemter-undeigenbetriebe/buero-ob/ortsrecht/09-veranstaltungen-und-einrichtungen/09-09- marktsatzung.pdf?cid=1rbl) eingesehen werden. Gewerbliche Anbieter müssen vor Ort eine Reisegewerbekarte mit sich führen.

Die Veranstaltung findet auch bei Regen statt.

 

Pressemitteilung und Foto: Koblenz-Touristik GmbH

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Datum: 24.03.2023
Rubrik: Stadt
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