Krötenwanderung: Nächtliches Durchfahrtsverbot bis 30. April je nach Wetterlage
Sperrung der K 133 zwischen Vielbach und Quirnbach
Die Kreisstraße Nr. 133 zwischen Vielbach und Quirnbach wird aus Gründen des Artenschutzes (Krötenwanderung) in der Zeit vom 1. März bis 30. April von 18.30 bis 6.30 Uhr für jeglichen Straßenverkehr gesperrt, sofern aufgrund der Wetterlage mit der Wanderung von Amphibien gerechnet werden kann. Die Sperrung wurde von der Kreisverwaltung genehmigt.
Symbolfoto: Pixabay
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