"Corona-Spaziergänge": Bußgelder im dreistelligen Bereich

Bezogen auf unangemeldete Veranstaltungen

"Corona-Spaziergänge": Bußgelder im dreistelligen Bereich

Vergangene Woche wurde, die seit dem 15. Januar geltende Allgemeinverfügung, die unangemeldete Versammlungen im Koblenzer Stadtgebiet bis zum Ende des Monats verbietet, beschlossen. Dabei handelt es sich lediglich um unangemeldete Versammlungen - Angemeldete sind weiterhin erlaubt. Am vergangenen Samstag und Montag haben sich in der Koblenzer Innenstadt jedoch, neben angemeldeten Versammlungen, die friedlich verlaufen sind, wieder vermehrt sogenannte “Spaziergänger” versammelt, deren Aktionen weder angemeldet noch erlaubt waren. Polizei und Ordnungsamt waren vor Ort, es wurden Verbote erteilt und Personalien erfasst. Wie die Stadt Koblenz gemeldet hat, werden Bußgelder im hohen dreistelligen Bereich folgen. Zu diesem Zeitpunkt kann die genaue Summe noch nicht beziffert werden. Der Pressesprecher der Stadt Thomas Knaak teilte uns auf Anfrage mit, dass die Summe noch nicht beziffert werden könne, da diese noch nicht feststehe. Vor Erteilung der Bußgeldbescheide würden nach Gesetz zunächst noch Anhörungen folgen. 

 

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Datum: 19.01.2022
Rubrik: Gesellschaft
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