Heizkostenzuschuss in Rheinland-Pfalz gestartet

Alles Wichtige zur digitalen Beantragung

Heizkostenzuschuss in Rheinland-Pfalz gestartet

Wer beispielsweise mit Heizöl, Kohle oder Holz heizt, kann ab sofort rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Hilfe beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) beantragen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Antrag seit dem 8. Mai online stellen.

Wer bekommt den Zuschuss?

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selber die Hilfen beantragen.

Sofern die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Vermieterin oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird beziehungsweise werden, sind diese antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter oder die Vermieterin erklären, dass er oder sie die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieterinnen und Mieter müssen nicht selber tätig werden.

Wie hoch ist die Erstattung?

Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts für die geförderten Energieträger, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen. Entscheidend ist dabei die Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021, dem sogenannten Referenzpreis. Erstattet werden 80 Prozent der über dem doppelten Referenzpreis liegenden Mehrkosten eines Privathaushalts für den jeweiligen Energieträger.

Maximal können pro Haushalt 2.000 Euro ausgezahlt werden. Voraussetzung für eine Erstattung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro pro Haushalt. Bei einem Antrag für mehr als zehn Privathaushalte beträgt der Mindestbetrag 1.000 Euro. Erstattungszeitraum ist vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022.

Der Entlastungsbetrag wird nach folgender Formel berechnet:

0,8 x (Rechnungsbetrag (2022) – 2x Referenzpreis (2021) x Bestellmenge im Erstattungszeitraum)

Beispiel Heizöl: Einfamilienhaus, Baujahr ab 2002:

  • Geschätzter Referenzpreis (auf Basis des Jahresmittelwerts 2021): 0,71 Euro je Liter
  • Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,75 Euro je Liter gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 396 Euro (Bestellmenge 1.500 Liter).
  • Wurde im Jahr 2022 Heizöl für 1,30 Euro je Liter gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt. 

 

Beispiel Holzpellets: Einfamilienhaus, Baujahr bis 2003:

  • Geschätzter Referenzpreis (auf Basis des Jahresmittelwerts 2021): 240 Euro je Tonne
  • Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 800 Euro je Tonne gekauft, liegt der Entlastungsbetrag bei 1.024 Euro (Bestellmenge 4 Tonnen).
  • Wurden im Jahr 2022 Holzpellets für 300 Euro je Tonne gekauft, besteht keine Antragsberechtigung, da der Entlastungsbetrag unter 100 Euro liegt.

 

Wie lauten die genauen Referenzpreise?

Als Basis werden für das Jahr 2021 Referenzpreise für das eingekaufte Heizmittel gesetzt. Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger inklusive Umsatzsteuer sind:

  • Heizöl: 0,71 €/l (inkl. USt.)
  • Flüssiggas (LPG): 0,57 €/l (inkl. USt.)
  • Holzpellets: 0,24 €/kg (inkl. USt.)
  • Holzhackschnitzel: 0,11 €/kg (inkl. USt.)
  • Holzbriketts: 0,28 €/kg (inkl. USt.)
  • Scheitholz: 85 € /Raummeter (inkl. USt.)
  • Kohle/Koks: 0,36 €/kg (inkl. USt.)

Wann, wie und wo kann man den Zuschuss beantragen?

Im ersten Schritt können Interessierte über einen Online-Rechner prüfen, ob sie Anspruch auf den finanziellen Zuschuss haben. Ist dies der Fall, können sie den Antrag direkt online stellen.

Hierfür müssen diverse Dokumente eingereicht werden. Nach der Beantragung der Hilfe über das Online-Portal bearbeitet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) als Bewilligungsstelle für Rheinland-Pfalz die Anträge.

Die Anträge können von Mai bis zum 20. Oktober 2023 unter www.heizkostenhilfe.rlp.de gestellt werden.

Aktuelle Informationen hierzu erhalten Verbraucher beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) unter 0800 5758100 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen auch unter www.selters-ww.de/klimaschutz.

 

Quelle: heizkostenhilfe.rlp.de

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Datum: 12.05.2023
Rubrik: Selters
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