Sechs Polizisten in Rheinland-Pfalz unter Extremismusverdacht

GdP: Das Disziplinarrecht muss konsequent angewendet werden

Sechs Polizisten in Rheinland-Pfalz unter Extremismusverdacht

Mainz (dpa/lrs) - Gegen sechs rheinland-pfälzische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden derzeit Disziplinar- oder Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung oder Unterstützung einer Verschwörungsideologie geführt. Seit dem Jahr 2020 sei gegen 26 Polizisten wegen Verdachts auf eine rechtsextreme Gesinnung ermittelt worden, teilte das Innenministerium am Donnerstag in Mainz mit. In vier Fällen sei es seitdem zur Entfernung aus dem Dienst und zur Entlassung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf Widerruf oder auf Probe gekommen.

Bundesweit werden nach einem Bericht des Magazins «Stern» gegen mindestens 400 Polizeibeamte der Länder Disziplinar- oder Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung oder Unterstützung einer Verschwörungsideologie geführt. Das Magazin beruft sich dabei auf eine Abfrage in den 16 Innenministerien. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen hätten bei der Recherche allerdings keine aktuellen Zahlen geliefert.

Die rheinland-pfälzische Polizei stehe mit ihren rund 14 000 Mitarbeitenden fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, betonte das Innenministerium. Fehlverhalten der Bediensteten werde konsequent geahndet. Alle Sachverhalte würden daher sorgfältig geprüft und beim Verdacht einer Straftat der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Die disziplinar- und beamtenrechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft. «Die rheinland-pfälzische Polizei verfolgt hier eine 'Null-Toleranz-Haltung'.»

Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke: «Die Ermittlungen zeigen klar und deutlich, dass in den Reihen der Polizei eine hohe Sensibilität gegenüber extremistischen Umtrieben von Beschäftigten besteht.» Beamtinnen und Beamte, die nachgewiesenermaßen rechtsextremistische Haltungen verträten oder Verschwörungserzählungen verbreiteten, hätten in der Polizei nichts zu suchen. 

Das Disziplinarrecht müsse daher konsequent angewendet werden. Wichtig sei jedoch ebenso, «dass bei falschen Verdächtigungen die volle Rehabilitation der fälschlich Beschuldigten wieder hergestellt wird», sagte Kopelke der Deutschen Presse-Agentur. Angesichts von rund 330 000 Polizeibeschäftigten von Bund und Ländern sei die Zahl jener, gegen die ermittelt werde, sehr gering.

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Datum: 04.04.2024
Rubrik: Vermischtes
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