Hasenpest im Westerwaldkreis - Verhaltensauffällige und kranke Tiere nicht berühren

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Hasenpest im Westerwaldkreis - Verhaltensauffällige und kranke Tiere nicht berühren

Seit November 2024 wurde bei sechs Feldhasen im Westerwaldkreis der Erreger der Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen. Drei Tiere stammten aus der Verbandsgemeinde Montabaur, zwei aus der Verbandsgemeinde Wallmerod und ein Hase wurde in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg gefunden. Es ist zu befürchten, dass es zu weiteren Krankheitsfällen kommen könnte.

Erkrankungsfälle bei Menschen sind dem Gesundheitsamt des Westerwaldkreises derzeit nicht bekannt, wobei die Erkrankung Tularämie meldepflichtig ist. Die letzte Meldung stammt allerdings aus dem Jahr 2014.

Spaziergänger und Wanderer sollten tote oder krank wirkende Hasen und Wildkaninchen auf keinen Fall anfassen. Auch Hunde sollten nicht mit den Tieren in Kontakt kommen. Erkrankte Tiere wirken matt, teilnahmslos und haben gegebenenfalls eine schnelle Atmung. Sie zeigen in der Regel nicht das typische Fluchtverhalten, wenn Menschen ihnen zu nahe kommen.

Wer ein solches Tier entdeckt, sollte sich ihm nicht nähern. Stattdessen bittet das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises darum, den Fund telefonisch unter 02602 124-280 zu melden oder sich alternativ an die örtlichen Ordnungsbehörden beziehungsweise die Polizei zu wenden. Diese informieren dann den entsprechenden Jagdpächter.

Tularämie wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger lebt vor allem in Parasiten wie beispielsweise Zecken, die ihn auf wildlebende kleine Säugetiere wie Hasen, Wildkaninchen und Nagetiere übertragen. Auch andere Tiere und Menschen können sich anstecken. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Hunde können sich grundsätzlich infizieren und den Erreger weitergeben, besitzen jedoch eine hohe natürliche Resistenz.

Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren, über offene Wunden, die Schleimhäute, die Bindehaut der Augen oder auch durch das Einatmen von erregerhaltigem Staub. Hat man ein erkranktes Tier angefasst, sollten die Hände gut gereinigt und desinfiziert werden. Jäger sollten beim Aufbrechen und Zerwirken erlegter Tiere darauf achten, die Hygieneregeln einzuhalten. Der Verzehr von Hasenfleisch ist unbedenklich, wenn das Fleisch bei mindestens 60 Grad wenigstens zehn Minuten lang durchgegart wird. Da die Tiere aber häufig stark ausgeprägte Symptome haben, kommt ein Verzehr des Fleisches durch den Menschen nicht in Betracht.

Die Inkubationszeit der Hasenpest beträgt beim Menschen drei bis zehn Tage. Die Erkrankung beginnt in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten. Des Weiteren können hohes Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfung einsetzen. Das Krankheitsbild kann aber je nach Eintrittspforte des Erregers stark variieren. Wichtig ist, umgehend einen Arzt aufzusuchen, falls nach einem Kontakt mit Hasen oder Wildkaninchen entsprechende Symptome auftreten. Es wird geraten, den Arzt über den Ansteckungsverdacht zu informieren.

PM: Kreisverwaltung Westerwaldkreis

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Datum: 27.05.2025
Rubrik: Westerwald
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