Vier Jahre und zwei Monate Haft für Geldautomatensprengung

Täter erbeuteten 2019 insgesamt 100.000 Euro

Vier Jahre und zwei Monate Haft für Geldautomatensprengung

Am Dienstag verurteilte das Landgericht Koblenz einen Mann zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Er soll 2019 an einer Geldautomatensprengung in Bad Neuenahr-Ahrweiler beteiligt gewesen sein. Der Grund für das Urteil sei die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Freiheitsberaubung. Der Täter soll einer Bande angehören, die 2019 einen Geldautomaten gesprengt haben soll. Die Täter erbeuteten damals rund 100.000 Euro. Während der Flucht verloren sie jedoch einen Teil der Beute.

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Datum: 18.05.2022
Rubrik: Blaulicht
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