Ermittler bei Ahr-Flut beziehen weitere Gutachten ein

Dauer der Ermittlungen noch nicht abzusehen

Ermittler bei Ahr-Flut beziehen weitere Gutachten ein

Koblenz (dpa/lrs) - Nach bald zehnmonatigen Ermittlungen wegen der tödlichen Ahr-Flut bezieht die Staatsanwaltschaft Koblenz weitere Gutachten ein. Dazu zählt die Studie des Heidelberger Juristen Bernd Grzeszick, wonach das Land Rheinland-Pfalz bei extremem Starkregen in mehreren Regionen und knappen Ressourcen automatisch für die Einsatzleitung zuständig sein kann, wie Oberstaatsanwalt Dietmar Moll mitteilte. Nach der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 mit 134 Toten im Ahrtal hatte das Land erst Tage später die Einsatzleitung vom Kreis Ahrweiler übernommen.

Die Staatsanwaltschaft will laut Moll Grzeszicks Gutachten auswerten und mit ihren bisherigen Erkenntnissen abgleichen, «auch wenn es fraglich erscheint, ob es in rein rechtlicher Hinsicht maßgeblich von anderen als den hier zugrunde gelegten Voraussetzungen ausgeht».

Die Dauer der Ermittlungen gegen Ex-Ahrweiler-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein Mitglied seiner früheren Einsatzleitung wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen lässt sich Moll zufolge noch nicht vorhersagen. «Die genaue Rekonstruktion des Hergangs ist noch nicht abgeschlossen», erklärte der promovierte Oberstaatsanwalt.

Die bisherigen Ermittlungsergebnisse beruhten nicht unerheblich «auf Wahrnehmungen oder Wertungen von mitunter verständlicherweise psychisch stark belasteten Zeuginnen und Zeugen». Diese Erkenntnisse könnten somit «naturgemäß subjektiv und von traumatisierenden Umständen geprägt sein». Die Staatsanwaltschaft wolle daher ihre bisherigen Ergebnisse mit einem hydrologischen Gutachten abgleichen.

Darüber hinaus erläuterte Moll mit Blick auf weitere Zeugen: «Eine abschließende Aussage dazu, ob und gegebenenfalls welche Politiker noch zu vernehmen sein werden, kann im Moment noch nicht getroffen werden. Weitere Vernehmungen sind aber nicht ausgeschlossen.»

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Datum: 23.05.2022
Rubrik: Bad Neuenahr-Ahrweiler / Grafschaft / Altenahr
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