evm verzichtet im Oktober auf die neuen Gasumlagen

Angepasste Tarife gelten ab dem 1. November – Mehrwertsteuersenkung wird weitergegeben

evm verzichtet im Oktober auf die neuen Gasumlagen

Die Bundesregierung hat bekanntlich zwei neue Umlagen eingeführt, die zur Sicherstellung der Erdgasversorgung in Deutschland beitragen sollen: die Gasspeicher- und die Gasbeschaffungsumlage. Außerdem steigt die Bilanzierungsumlage. Diese Umlagen reicht die Energieversorgung Mittelrhein (evm) eins zu eins an ihre Kundinnen und Kunden weiter. Aus diesem Grund ändern sich die Erdgastarife der evm. Laut Aussagen von evm-Unternehmenssprecher Christian Schröder greift die Preisänderung erst zum 1. November und damit einen Monat später als bei allen anderen Anbietern. Um die Kunden zu entlasten, würde die evm die Oktober-Umlage übernehmen.

Mit der Gasspeicher- und der Gasbeschaffungsumlage will die Bundesregierung die erheblichen Mehrkosten solidarisch auf alle umlegen, die mit Erdgas versorgt werden. Auf der anderen Seite will sie die Kostenbelastungen durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent abfedern. Durch diese Reduzierung fällt die Umlagen bedingte Erhöhung der Gastarife bei der evm deutlich geringer aus. Im Bereich der Grundversorgung (Tarif Normalgas) bedeutet dies konkret: Der Arbeitspreis steigt zum 1. November brutto von derzeit 14,90 Cent auf 16,66 Cent pro Kilowattstunde, also um rund zwölf Prozent. Nach Schröders Aussagen wären darin lediglich die neuen Gasumlagen sowie die bundesweite Erhöhung der Bilanzierungsumlage enthalten. Die Senkung der Mehrwertsteuer würde die evm zum 1. Oktober an ihre Kunden weitergeben. Über die Preisanpassung informiert die evm ihre Kunden in einem Brief, der in diesen Tagen verschickt wird. Darin sind die Änderungen detailliert erläutert. Außerdem ist darin die neue Höhe des monatlichen Abschlags aufgeführt, der erstmals zum 1. November greift.

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Datum: 16.09.2022
Rubrik: Gesellschaft
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