Ärztin gegen Maskenpflicht erringt Teilerfolg vor höchstem Gericht

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hatte sie Ende 2020 gerügt

Ärztin gegen Maskenpflicht erringt Teilerfolg vor höchstem Gericht

Karlsruhe/Mainz (dpa/lrs) - Eine Ärztin, die in ihrer Praxis in der Pfalz im ersten Corona-Jahr «Keine Maskenpflicht»-Schilder aufgehängt hat, hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg errungen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hatte sie Ende 2020 gerügt und ihr 15 000 Euro Ordnungsgeld auferlegt, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte. Laut der Kammer hatte die Ärztin bei einer Kontrolle Vergleiche mit «Machenschaften der Gestapo» gezogen. Das Berufsgericht für Heilberufe in Mainz bestätigte den Beschluss der Kammer. Die Verfassungsbeschwerde der Medizinerin dagegen hatte teils Erfolg beim Bundesverfassungsgericht: Es verwies die Sache mit unanfechtbarem Beschluss (1 BvR 2263/21) an das Berufsgericht zurück.

Der Präsident der Landesärztekammer hatte der Ärztin das berufsrechtliche Verfahren zunächst in einem Gespräch angedroht, wenn sie sich nicht bei «allen Beteiligten, zu denen der Vergleich mit der Gestapo gezogen wurde», schriftlich entschuldigte. Die Medizinerin lehnte das jedoch ab.

Nach ihren Worten versäumte es das Berufsgericht, die mögliche «Besorgnis der Befangenheit» des Kammerpräsidenten selbst zu überprüfen. Das höchste deutsche Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde in diesem Punkt mit ihrer Rüge der Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes für zulässig und begründet. Andere Punkte der Beschwerde jedoch akzeptierte Karlsruhe nicht. Das Berufsgericht beim Verwaltungsgericht in Mainz muss sich nun nochmals mit dem Teilerfolg der Ärztin befassen.

 

Foto: Symbolbild

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Datum: 09.12.2022
Rubrik: Corona
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