Berufung der Friedensaktivistin gescheitert

Geldstrafe bleibt bestehen

Berufung der Friedensaktivistin gescheitert

Vor dem Koblenzer Landgericht ist eine Friedensaktivistin mit ihrer Berufung gescheitert. Das Gericht teilte mit, dass die Richter das Urteil des Amtsgerichtes Cochem bestätigten. Die Frau wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt, aufgrund der Tatsache, dass sie gemeinsam mit anderen Aktivisten im April 2019 in den Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel eingedrungen war. Sie habe damit für einen Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und deren Ächtung demonstrieren wollen.

 

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Datum: 09.01.2022
Rubrik: Blaulicht
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