Reporter vor Ort

07.02.2023

Streit um Bad Emser Tourismusbeitrag: Wurden über Jahre falsche Bescheide versendet? Schaden könnte in die Millionen gehen!

Streit um Bad Emser Tourismusbeitrag: Wurden über Jahre falsche Bescheide versendet? Schaden könnte in die Millionen gehen! Für den Bad Emser Gastronomen und FDP Vorsitzenden Ernst Heilig geht es um Gerechtigkeit. Seit Jahren sollen nach seiner Ansicht fehlerhafte Beitragsbescheide zum Tourismusbeitrag versendet worden sein. Die Kurstadt Bad Ems erhebt von allen Gewerbetreibenden einen sogenannten Tourismusbeitrag. Mit diesen Geldern sollen Werbung für die Stadt, der Tourismusverein und ähnliches bezahlt werden. Davon würden auch die Gastronomen profitieren. Der Beitrag wird jedoch von allen Gewerbetreibenden erhoben. Vom Schreiner über Notar bis hin zum Dachdecker. Schließlich könnten alle von den Besuchern der Stadt profitieren. Diese Praxis ist unstrittig und wird regelmäßig von den Gerichten bestätigt. In Bad Ems sollen nach Ansicht von Herrn Ernst Heilig nicht alle Gewerbetriebe gleichermaßen zum Tourismusbeitrag herangezogen worden sein und das könnte ein großes Problem darstellen. Die Praxis sieht vor, dass im Vorfeld feststehen muss, welche Summe zur Erbringung der Tourismusleistungen benötigt werden. Diese werden sodann auf alle Gewerbetreibenden der Stadt umgelegt. Wird dabei nur einer nicht berücksichtigt, müssen alle anderen mehr bezahlen, um den vorher festgelegten Betrag zu erreichen. Genau darin liegt das Problem. Regelmäßig erklären die Gerichte in solchen Fällen alle erlassenen Beitragsbescheide für nichtig. Im vergangenen Jahr klagte ein Bad Emser Gewerbetreibender vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gegen die erhobenen Beiträge in den erlassenen Bescheiden. In einer öffentlichen Verhandlung hätten alle Interessierten dem Rechtsstreit folgen können, doch dazu kam es nicht. Einen Tag vor der Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau, in Vertretung der Stadt Bad Ems, nach. Zahlen musste der Gewerbetreibende nicht mehr. Doch warum dieses? In einer öffentlichen Verhandlung wäre möglicherweise festgestellt worden, dass seit Jahren nicht alle Gewerbetreibenden in Bad Ems veranlagt wurden. Damit wären sämtliche erlassenen Beitragsbescheide fehlerhaft und nichtig gewesen und alle Zuhörer hätten davon erfahren, laut dem Gastronomen. Ernst Heilig zeigt die Zeiträume von 2017 an. Der Gesamtschaden könnte sich, laut ihm, auf bis zu 3,2 Millionen Euro für die Stadt belaufen. Der Bad Emser Gastronom fühlt sich getäuscht und es fehlt ihm an Transparenz seitens der Verantwortlichen in der Stadt und Verbandsgemeinde. Er hätte sich gewünscht, dass alle Gewerbetreibenden in ehrlicher und offener Weise über die Fehler informiert worden wären, doch das ist nicht geschehen. Stattdessen sollen weitere Beitragsbescheide erlassen worden sein im Wissen, dass diese fehlerhaft sind. Aktuell klagt er gegen die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf die Herausgabe des kompletten Schriftverkehrs der Stadt mit dem vertretenden renommierten Rechtsanwalt aus Bochum. Diese möchte die Verbandsgemeinde jedoch keinesfalls herausgeben oder Einsicht gewähren. Laut der Verbandsgemeinde handelt es sich um ein Steuergeheimnis. Dabei haben Gerichte bereits erklärt, dass es sich beim Tourismusbeitrag keineswegs um eine Steuer handeln würde, sondern um eine Abgabe. Während Steuerangelegenheiten von einem Finanzgericht betreut werden, werden solche Abgaben regelmäßig von Verwaltungsgerichten behandelt. Hilfsweise machte die Verbandsgemeinde das Urheberrecht der Schriften des Anwalts geltend. Eines zeigte sich bereits deutlich: Die Verbandsgemeide möchte auf keinen Fall zulassen, dass jemand Einsicht in diese Unterlagen bekommt und gerade das macht neugierig. Was steht in den Schreiben des Anwalts an deren Klienten, die Stadt Bad Ems, drin? Warum dürfen das die Bürger und besonders die Gewerbetreibenden in Bad Ems nicht wissen? Rückendeckung für den Antrag auf Einsicht in die Unterlagen kommt vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieser forderte die Verbandsgemeinde Bad Ems nach dem Landestransparenzgesetz dazu auf, sofort Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Dieses sah der Verbandsbürgermeister anders. Er berief sich vor dem Kreisrechtsausschuss weiterhin auf das Steuergeheimnis und ersatzweise auf das Urheberrecht. Jetzt beschäftigt sich erneut das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Sache. Es zu einem rechtlichen Gewitter kommen. Sollte das Gericht der Auffassung des Klägers folgen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, könnte es sehr interessant werden. Sollte sich darin der Verdacht von Ernst Heilig bestätigen, und sich im Schriftverkehr Hinweise des Anwalts finden lassen, dass der Erlass der Tourismusbeitragsbescheide fehlerhaft war dürfte es für einige der Verantwortlichen sehr eng werden. In dem Fall hätten sie bewusst über Jahre hinweg die Gewerbetreibenden in Bad Ems mit falschen Bescheiden getäuscht, ohne sie aufzuklären. Dadurch konnten Widerspruchsfristen ablaufen und hohe Summen eingestrichen werden. Der Aufschrei bei den betroffenen Firmen könnte groß sein, wenn der Gastronom recht behalten sollte. Transparenz sähe dann anders aus.

Bad EmsReporter vor OrtRvODirk KaschinskiKaschinskiTourismusbeitragErnst HeiligHeilig

Kunst, Kultur & Events in Koblenz - immer aktuell mit TV Mittelrhein

Seite 1 von 18, Insgesamt 106 Einträge.

zurück12345
Livestream
Neu in unserer Mediathek

TALK56

TALK56
Folge: Was feiern wir eigentlich an Pfingsten?

Sendung vom 17.05.2024

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin

Haus & Hof - Das Immobilienmagazin
Folge: Haus & Hof aus Reichenstein

Sendung vom 17.05.2024

TALK56

TALK56
Folge: 4. Forestival in Lahnstein

Sendung vom 17.05.2024