Ordnungsämter können künftig Blaulicht einsetzen

Für Einsätze in eilbedürftigen Fällen

Ordnungsämter können künftig Blaulicht einsetzen

Mainz (dpa/lrs) - Auch die Beschäftigten kommunaler Ordnungsämter können künftig mit Blaulicht und akustischer Warnung zu einem Einsatz aufbrechen. Sinnvoll sei dies in Situationen, «in denen höchste Eile geboten ist – etwa um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden», teilte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) am Freitag mit. «Für den Einsatz in diesen besonders eilbedürftigen Fällen wollen wir die Ausstattung der Dienstfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ermöglichen.»

Die Umsetzung der jetzt auf den Weg gebrachten Neuregelung werde voraussichtlich bis Ende des Jahres dauern, erklärte Ebling. Damit folge das Land einem schon lange bestehenden Wunsch der Kommunen, für den er sich selbst in seiner Zeit als Oberbürgermeister von Mainz eingesetzt habe. «Mit den neuen Sonderrechten sollen die Kommunalen Vollzugsdienste noch stärker bei ihren herausfordernden Aufgaben unterstützt werden.»

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Datum: 13.01.2023
Rubrik: Gesellschaft
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