Aktive Sterbehilfe verboten
Wien: Beschluss für Beihilfe zum Suizid
Wien: Beschluss für Beihilfe zum Suizid
In Österreich können schwer kranke Menschen ab Januar Zugang zu tödlichen Medikamenten erhalten. Das Parlament in Wien hat mit großer Mehrheit gesetzliche Regeln für die Beihilfe zum Suizid beschlossen. Allerdings steht die Möglichkeit einer Sterbeverfügung nur Menschen offen, die dauerhaft schwer krank sind, und unheilbar Kranken. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
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