Verbot der „Corona-Spaziergänge“: Eilanträge abgelehnt

Zweifel seitens Gericht

Verbot der „Corona-Spaziergänge“: Eilanträge abgelehnt

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die ab Samstag geltende Allgemeinverfügung zum Verbot der “Corona-Spaziergänge” abgelehnt. Das Gericht hatte demnach Zweifel an der Zulässigkeit der Anträge. Die Ablehnung sei erfolgt, da die Richterinnen und Richter keine Gründe für eine Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Allgemeinverfügung gesehen hätten. Jedoch dürften ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen in Koblenz weiterhin stattfinden, sofern diese rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden.

 

Up-to-date mit TV Mittelrhein - dem Nachrichtensender der Region Koblenz

Datum: 15.01.2022
Rubrik: Gesellschaft
Das könnte Sie auch interessieren