Zweifel seitens Gericht
Verbot der „Corona-Spaziergänge“: Eilanträge abgelehnt
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die ab Samstag geltende Allgemeinverfügung zum Verbot der “Corona-Spaziergänge” abgelehnt. Das Gericht hatte demnach Zweifel an der Zulässigkeit der Anträge. Die Ablehnung sei erfolgt, da die Richterinnen und Richter keine Gründe für eine Verletzung der Rechte der Antragsteller durch die Allgemeinverfügung gesehen hätten. Jedoch dürften ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen in Koblenz weiterhin stattfinden, sofern diese rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden.
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