
Untreueverdacht: Anklage gegen zwei Amtsträger
Ein Beamter soll jahrelang im Homeoffice volle Bezüge erhalten haben, ohne Aufgaben zu bekommen. Was steckt hinter der Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz?
Koblenz (dpa/lrs) -
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat zwei kommunale Amtsträger wegen des Verdachts der Untreue in besonders schweren Fällen angeklagt. Einem früheren Verbandsbürgermeister wird vorgeworfen, einem Beamten über Jahre keine Arbeitsaufgaben zugewiesen zu haben, obwohl dieser seine vollen Bezüge erhielt, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt. In einem weiteren Fall soll ein leitender Beamter demnach als Geschäftsführer einer GmbH vier Elektroautos angeschafft und seiner Kommune kostenlos überlassen haben. Für die beiden Angeschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Tatenlos und bezahlt im Homeoffice?
Der frühere Bürgermeister einer Verbandsgemeinde im nördlichen Rheinland-Pfalz soll einem Beamten zwischen 2017 und 2022 bewusst keine Arbeitsaufgaben zugewiesen haben, obwohl dieser seine vollen Bezüge erhielt. Der Mitarbeiter war den Angaben nach offiziell einer unmittelbar dem Bürgermeister unterstellten Stabsstelle zugeordnet und angeblich im Homeoffice tätig.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entstand dadurch ein Schaden von rund 350.000 Euro. Der Angeschuldigte habe zum Tatvorwurf bislang keine Angaben gemacht, so die Staatsanwaltschaft.
E-Autos ohne Abrechnung?
Dem zwischenzeitlich suspendierten leitenden Beamten derselben Verbandsgemeinde werde vorgeworfen, in seiner Funktion als Geschäftsführer einer GmbH vier Elektroautos angeschafft und der Kommune kostenlos zur Verfügung gestellt zu haben, ohne dies ordnungsgemäß abzurechnen.
Zudem soll er Nebentätigkeitsvergütungen von etwa 15.000 Euro nicht an seinen Dienstherrn abgeführt haben. Das Geld zahlte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch vor Beginn der Ermittlungen zurück. Der Angeschuldigte habe durch seinen Verteidiger vortragen lassen, dass in beiden ihm zur Last gelegten Sachverhalten keine Gefahr eines Vermögensverlustes bestanden habe, so die Staatsanwaltschaft.
Die zuständigen Gerichte müssen nun entscheiden, ob sie die Hauptverfahren eröffnen.
dpa
Bild: Die Staatsanwaltschaft Koblenz klagt gegen zwei kommunale Amtsträger. (Symbolbild) | Thomas Frey/dpa
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