Lebenslang für Mord an US-Touristin? - Vater erinnert an Amy

 

Lebenslang für Mord an US-Touristin? - Vater erinnert an Amy

Fast 32 Jahre nach dem Mord soll bald ein Urteil fallen. Doch es geht nicht nur um Schuld und Strafe, sondern auch um die Erinnerung an eine junge Frau, deren Familie Jahrzehnte auf Antworten wartete.

Koblenz (dpa) -

Nach fast 32 Jahren steht im Mordfall Amy Lopez ein Urteil unmittelbar bevor: Der Mann, der die US-amerikanische Touristin in Koblenz sexuell missbraucht und ermordet haben soll, soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft die Höchststrafe bekommen. Sie plädierte vor dem Landgericht Koblenz für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Und es sei eine besondere Schwere der Schuld festzustellen.

Der 81 Jahre alte Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn über seinen Anwalt Volker Klein vollumfänglich eingestanden. Für die Staatsanwaltschaft besteht auch mit Blick auf die forensischen Untersuchungen «keinerlei Restzweifel». Die Anwälte der Nebenkläger, der Familie von Amy Lopez, schlossen sich in wesentlichen Punkten der Forderung der Staatsanwaltschaft an.

Der Gerichtssaal ist auch am dritten Verhandlungstag gut gefüllt. Der 81-jährige Deutsche hört den Verlesungen zunächst aufmerksam, wenn auch regungslos zu – für ihn geht es möglicherweise um den Rest seines Lebens, wie auch sein Anwalt zuvor anmerkte. 

Wie lang ist lebenslang?

Eine lebenslange Haft ist die höchste Strafe im deutschen Strafrecht, sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Sie ist unbefristet und kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden – dann wäre der Angeklagte 96 Jahre alt. Wenn das Gericht allerdings – wie hier gefordert – eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann ein Täter nur in Ausnahmefällen nach 15 Jahren freikommen. 

Daher sei die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld eine juristische Frage, sagt Verteidiger Klein, die aufgrund des hohen Alters des Angeklagten jedoch kaum einen Unterschied mache. Grundlegend geht er mit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft mit.

Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin schloss vor Verlesung der Plädoyers die Beweisaufnahme. Einem Gutachten zufolge liegt bei dem Angeklagten eine chronische Vergewaltigungsdisposition vor, als Krankheit wurde dies jedoch nicht eingestuft, wie Staatsanwalt Julian Gislai berichtete. Damit sei der Mann vollumfänglich schuldfähig. 

«Abartige sexuelle Fantasien» 

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, «zur Befriedigung des Geschlechtstriebs heimtückisch und sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben». Seine «abartigen sexuellen Fantasien» habe er «um jeden Preis» ausleben wollen, hieß es im Plädoyer des vortragenden Staatsanwalts.

Demnach hatte er im September 1994 die 24 Jahre alte Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet. Zuvor lockte er sie laut Anklage nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abseits gelegenes, leerstehendes Gebäude. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Bei der Tat konnte erst nach einer Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten ein Durchbruch erzielt werden. Diese konnten dem 81-Jährigen zugeordnet werden, der daraufhin Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen wurde.

«Das letzte Urteil liegt bei Gott»

Während der wenigen Prozesstage beschäftigten sich Richter, Anwälte und Gutachter mit dem Leben des Angeklagten: Gesundheitszustand, Vorstrafen, Hochzeiten, Jobs, der jüngste Verlust seiner Ehefrau.

Kaum die Rede war von Amy Lopez. Das änderten die Anwälte der Hinterbliebenen in ihrem Schlussvortrag mit einem Brief des Vaters. Für einen Moment geht es im Saal nicht um Gutachten, DNA-Spuren oder Paragrafen.

Sie sei ein Mädchen gewesen, das früh den Tod ihrer Mutter erfahren musste. Amy sei dennoch neugierig und lebensfroh gewiesen, sie reiste und träumte davon, Teil der Organisation «Ärzte ohne Grenzen» zu werden. 

Ihre Asche wurde neben ihrer Mutter beerdigt. Als Amy getötet wurde, sei auch ein Teil von ihm gestorben, las Anwältin Kathrin Kienle die Worte des Vaters. Die Suche nach ihrem Mörder sei lange aussichtslos geblieben, ein Abschluss undenkbar. Zur geplanten Urteilsverkündung am Freitag werde er gemeinsam mit seinem Sohn erscheinen. Die Familie danke den Ermittlern. Ein Urteil über den Angeklagten werde der Vater nicht fällen - «das letzte Urteil liegt bei Gott», schreibt er. 

Von diesen emotionalen Worten bekommt der betagte Angeklagte wohl wenig mit. Seine Augen fallen zu, sein Kinn sinkt auf die Brust. Erst ein Hustenreiz weckt ihn wenig später wieder auf. 

Buße ohne Reue?

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägervertreter hoben das emotionslose Verhalten des Angeklagten im Verlauf des Prozesses hervor. Er habe «kein echtes Mitleid» und keine öffentliche Reue gezeigt, sagt Staatsanwalt Gislai. Verteidiger Klein entgegnet, er habe seinem Mandanten dazu geraten – «für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen». Ihm gegenüber soll er Reue gezeigt haben. 

Nun steht bereits nach dem dritten Prozesstag ein Urteil kurz bevor.

dpa

Bild: Der Angeklagte ist heute 81 Jahre alt. (Archivbild) | Thomas Frey/dpa

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Datum: 26.08.2026
Rubrik: Lokales
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