Grundsteuer-Reform des kommunalen Finanzausgleichs

Deutliche Mehrbelastung für die Bürger

Grundsteuer-Reform des kommunalen Finanzausgleichs

In den vergangenen Tagen haben Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende die Steuerbescheide für das Jahr 2023 erhalten und festgestellt, dass sie zukünftig höhere Steuern zahlen müssen.

Wie kommt das? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in einem Urteil aus dem Jahre 2020 entschieden, dass die Mindestfinanzausstattung der Kommunen nicht gewährleistet ist. Die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes erfolgte durch das Landesfinanzausgleichgesetz, dass vom rheinland-pfälzischen Landtag am 24. November 2022 beschlossen wurde und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Danach sind die Nivellierungssätze der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer mindestens wie folgt anzuheben:

Grundsteuer A            auf mindestens 345 Prozent

Grundsteuer B            auf mindestens 465 Prozent

Gewerbesteuer           auf mindestens 380 Prozent.

Aus den Abstimmungsergebnissen der Räte wird deutlich, dass die Gemeinden sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Bleibt eine Gemeinde mit ihren Hebesätzen unter den vom Land gesetzlich festgelegten Nivellierungssätzen, entstehen ihr finanzielle Nachteile. Denn sowohl der Betrag, den eine Gemeinde vom Land über den Finanzausgleich erhält, als auch die Höhe der Umlagezahlungen, die an Verbandsgemeinde und Landkreis entrichtet werden müssen, werden auf Grundlage der Nivellierungssätze errechnet.

Das bedeutet: In die Berechnungen gehen somit Steuereinnahmen ein, welche die Gemeinde bei niedrigeren Steuersätzen nicht erzielt. Hätten sich die Räte gegen die Erhöhung entschieden, wäre bei allen Berechnungen von den fiktiven Mehreinnahmen ausgegangen worden. Damit hätte man einerseits weniger Geld vom Land bekommen, andererseits mehr Umlagen bezahlen müssen – und zwar ohne dass die eigene Kasse besser gefüllt wäre. Zudem besteht für die Gemeinden die Gefahr,  Landesfördermittel zu verlieren, weil eigene Einnahmequellen nicht ausgeschöpft werden.

Abschließend der nochmalige Hinweis: Die jetzige Erhöhung hat nichts mit der Grundsteuerreform zu tun. Anhand der Steuererklärung, die alle Grundstückseigentümer bis 31. Januar 2023 abgeben müssen, wird ein neuer Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Bezahlt werden muss die neu berechnete Grundsteuer ab dem Jahre 2025. Bis dahin gilt noch die derzeitige Regelung.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Selters möchte den Bürgern mit diesen Hinweisen den Hintergrund der gefassten Ratsbeschlüsse näherbringen und festhalten, dass der Steuerzahler durch die Reform des Landesfinanzausgleichgesetzes zwangsläufig belastet wird.

Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Selters / Fachbereich Finanzen/Steuern

Symbolfoto: Pixabay

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

Datum: 31.01.2023
Rubrik: Selters
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