Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2023 läuft

Die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und die Rezession setzen die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel finanziell unter Druck

Bürgerbeteiligung zum Haushalt 2023 läuft

In der Sitzung am 13. Februar hat die Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Rhein-Mosel ihren Entwurf für den Haushalt des Jahres 2023 eingebracht. Bereits seit dem 10. Februar können die Bürger auf dieser Grundlage Anregungen zum Haushalt im Rahmen der Bürgerbeteiligung einbringen. Die Frist für Eingaben endet am 24. Februar. Der Entwurf liegt in Papierform zur Einsicht in den Verwaltungsgebäuden in Kobern-Gondorf und Rhens aus. Auf der Homepage der Verbandsgemeinde können alle Interessierten den 433 Seiten umfassenden Entwurf herunterladen und Vorschläge melden.

Der Einbringung gingen in den vergangenen Monaten die Beratungen der einzelnen Haushalte der verschiedenen Fachausschüsse und Beratungen über entscheidende Parameter voraus. Verbandsgemeinde-Bürgermeisterin Kathrin Laymann dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die für ihre Fachbereiche die notwendige Vorarbeit geleistet haben und allen Ausschussmitgliedern der Fachausschüsse für die sachliche Vorberatung der Teilhaushalte.

Viele Unwägbarkeiten und Neuerungen gab laut Laymann es in diesem Jahr zu bedenken. Dies habe auch dazu geführt, dass der Haushalt des Jahres 2023 nicht ohne Weiteres mit den Haushalten der Vorjahre verglichen werden könne. Laymann erklärt dazu: "Vor allem die Übernahme der acht Kindertagesstätten in die Trägerschaft der Verbandsgemeinde sorgt an vielen Stellen für Veränderungen im Haushalt, welche eine Vergleichbarkeit erschweren. Die Kosten werden zwar von den Ortsgemeinden erstattet, sodass dieser Prozess kostenneutral ist, Erträge und Aufwendungen sorgen jedoch für Abweichungen im Ergebnishaushalt."

Grundlegende, schwerwiegende Veränderungen sind in diesem Jahr auf das LFAG (Landesfinanzausgleichsgesetz) zurückzuführen. Laymann merkt an, dass es für die VG eine positive Auswirkung des LFAGs gäbe: Die Kreisumlage sinke um 1 Million Euro. Als negative Auswirkungen seien festzuhalten: Der Anteil der Verbandsgemeinde an der Schlüsselzuweisung B sei erheblich niedriger als in den Vorjahren. Mindereinnahmen von 1,4 Millionen Euro gingen darauf zurück. "Nach einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss haben wir uns dazu entschieden den schülerbezogenen Anteil der Schlüsselzuweisung B (1,3 Millionen Euro) den beteiligten Gemeinden anzurechnen. Die Zuweisungen für zentrale Orte stellt nur einen geringfügigen Ausgleich dar. So stehen gerundet 1,67 Millionen Euro weniger für die Verbandsgemeinde im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung. Die Neuregelung des LFAG fällt zusammen mit der generellen Rezession. Als Kommune fordern uns insbesondere die steigenden Energiepreise aber auch steigende Preise im Bau- und Dienstleistungssektor betreffen uns."

Der Haushalt wird in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27. März final beraten.

Pressemitteilung und Foto: VG Rhein-Mosel

 

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Datum: 16.02.2023
Rubrik: Rhein-Mosel
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