Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht

Förderung durch die LAG Rhein-Eifel über Regionalbudget möglich

Kleinstprojekte für ein gutes Leben im Dorf und in der Stadt gesucht

Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erstmals die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

  • Wohnen und Leben
  • Tourismus und Wirtschaft
  • Natur und Landschaft

 

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:

  • Fördermittel-Budget: 200.000 Euro (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)
  • Datum des Aufrufes: 13. Februar 2023
  • Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen: 30.März 2023 (Ausschlussfrist)
  • Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: 13. April 2023 (voraussichtlich)
  • Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 30. September 2023
  • Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets
  • Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: Geschäftsstelle der LAG Rhein-Eifel, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau

 

Welche Ausgaben können gefördert werden?

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, zum Beispiel Dorferneuerungsplanungen
  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhaltung und Ausbau von Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, in kleine Infrastrukturen, in Basisdienstleistungen, zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz, zugunsten des ländlichen Tourismus und zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Kleine Infrastruktureinrichtungen (dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten und Ingenieurleistungen)
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung (Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte)
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung)

 

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Der Zuschuss muss mindestens 2000 Euro sein. Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal 20.000 Euro betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Gebrauchte Gegenstände, kommunale Pflichtaufgaben und einfache Ersatzinvestitionen sind nicht förderfähig.
  • Die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) muss gesichert sein.
  • Alle relevanten Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) müssen vorhanden sein.
  • Die Entscheidung über die Projektauswahl trifft die LAG Rhein-Eifel. Ihr gehören Vertreter aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die Projektauswahlkriterien sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Welche Fördersätze gelten?

 

 Basisförderung

 Premiumförderung

private Zuwendungsempfänger

 35 %

 45 %

gemeinnützige Zuwendungsempfänger

 50 %

 75 %

öffentliche Zuwendungsempfänger

 65 %

 75 %

 

Ablauf des Auswahlverfahrens:

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderanträge und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der   Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 30. März 2023).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium.
  4. Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
  5. Abschluss eines Vertrags mit der LAG Rhein-Eifel.
  6. Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30. September 2023

 

 Zu beachten ist:

  • dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Förderanträge in die Projektauswahl einbezogen werden können.
  • dass die Gesamtfinanzierung (Vorfinanzierung) gesichert sein muss.
  • dass alle nötigen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Baugenehmigung, vorliegen müssen

Pressemitteilung der Stadt Mayen

Symbolfoto: Pixabay

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