
Anträge können bis 23. März bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden
Förderprogramm Regionalbudget: Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren dritten Projektaufruf. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 23. März 2023 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus voraussichtlich im April 2023 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Weitere Informationen und alle erforderlichen Unterlagen finden gibt es unter www.leader-lahn-taunus.de.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (VG) (Eingang bis spätestens 23. März 2023)
- Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung
- Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus
- Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget
- Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 15. September 2023
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:
- Fördermittelbudget: 200.000 Euro (vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bereitstellung)
- Datum des Aufrufes: 23. Februar 2023
- Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 23. März 2023 (Ausschlussfrist)
- Datum der Projektauswahl durch die LAG: voraussichtlich April 2023
- Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 Euro netto. Mindestzuschuss 2000 Euro.
- Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40 Prozent, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50 Prozent, öffentliche Zuwendungsempfänger 65 Prozent
Stelle für weitere Auskünfte:
- LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
- Regionalmanagement: Telefon: 0261 3043941, E-Mail: beatrix.ollig@sweco-gmbh.de
Stelle für die Einreichung der Förderanträge ist die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung:
- Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
- Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
- Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätte
Pressemitteilung der VG Bad Ems-Nassau
Symbolfoto: Pixabay
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