Bund will Spendensammeln für Erdbebenopfer erleichtern

Katastrophenerlass wird mit Steuerverwaltungen abgestimmt

Bund will Spendensammeln für Erdbebenopfer erleichtern

Berlin/Bad Neuenahr-Ahrweiler (dpa) - Der Bund will das Spendensammeln für die Opfer der Erdbeben in der Türkei und in Syrien erleichtern. Das Bundesfinanzministerium teilte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag mit, ein sogenannter Katastrophenerlass werde derzeit mit den Steuerverwaltungen der Bundesländer abgestimmt. Der Erlass solle für Spendenaktionen rückwirkend vom 6. Februar 2023 an greifen. Wann er genau in Kraft trete, sei vorerst noch unklar. Es gehe etwa um organisatorische und steuerliche Erleichterungen.

Zugleich dringt das Ahrtal gut eineinhalb Jahre nach seiner Flut mit mindestens 134 Todesopfern auf eine generelle dauerhafte Vereinfachung des Spendenrechts. Auch mit Blick auf die Erdbeben in der Türkei und in Syrien mit Zehntausenden bestätigten Toten wenden sich Ahr-Flutbetroffene und Helfer mit einem Video-Appell an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Es gehe um mehr Tempo und mehr Rechtssicherheit bei Spenden in Krisen - Katastrophenhilfe sei generell immer noch nicht gemeinnützig.

Das Bundesfinanzministerium will nach eigenen Angaben den geplanten, deutschlandweit bis 31. Dezember 2023 geltenden Katastrophenerlass für die Erdbebenopfer künftig auf seiner Internetseite veröffentlichen: «Er enthält Verwaltungserleichterungen für Unternehmen, Vereine und Engagierte - wie zum Beispiel vereinfachter Zuwendungsnachweis, Sammeln und Verwendung von Spenden auch außerhalb des satzungsmäßigen Zweckes, lohnsteuerliche Erleichterungen, Ausnahmen von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe.»

Damit könnten laut Ministerium auch etwa Musik- und Sportvereine für Opfer der Erdbeben außerhalb ihres satzungsmäßigen Zweckes Spenden sammeln. Zur Forderung der Ahrtal-Kampagne, das Spendenrecht generell zu vereinfachen, erklärte das Bundesfinanzministerium, Katastrophen seien «temporär auftretende Ereignisse», auf die rasch und bedarfsgerecht zugeschnitten reagiert werden müsse. «Gesetzliche Tatbestände können derartige Szenarien nicht abstrakt vorwegnehmen und lösen.» Ein bundesweiter Erlass sei «ein jahrelang erprobtes und bewährtes Vorgehen in Katastrophenfällen».

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Datum: 24.02.2023
Rubrik: Soziales
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