Grünschnitt-Abfuhr durch die Stadt Koblenz im März

Kommunaler Servicebetrieb weist auf die Regeln zur Bereitstellung hin

Grünschnitt-Abfuhr durch die Stadt Koblenz im März

Grünschnitt, der an bewohnten Koblenzer Grundstücken anfällt, kann an der Bürgersteigkante zur Grünschnittsammlung der Stadt Koblenz, achtmal jährlich in jeden Stadtteil, an speziellen Abfuhrtagen bereitgestellt werden.

Dabei muss jedoch Einiges beachtet werden. Der Grünschnitt darf maximal einen Meter lang, Äste und Stämme dürfen nicht dicker als zehn Zentimeter, die Bündel nicht schwerer als 40 Kilogramm sein. Der Grünschnitt kann dann mit Kordel gebündelt, in städtischen Grünschnittsäcken oder anderen Papiersäcken (oben offen) verpackt oder in Kartons gefüllt (Deckel offen) am Abfuhrtag bis 6 Uhr an den Straßenrand/die Bürgersteigkante gestellt werden. Grünschnitt in Plastiksäcken, in Big Bags, Regenfässern oder Schubkarren kann nicht geladen werden.

In diesem Zusammenhang weist der Kommunale Servicebetrieb Koblenz auch noch einmal darauf hin, dass auch abgeschnittene Thuja-Hecken, wie jeder andere Grünschnitt auch, gebündelt werden müssen, bevor sie zur Abfuhr am Straßenrand bereitgestellt werden. Nur ordnungsgemäß bereitgestellter Grünschnitt kann geladen werden.

Hier die März-Termine im Überblick:

  • 13. März: Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe
  • 14. März: Horchheim, Horchheimer Höhe
  • 15. März: Niederberg, Ehrenbreitstein
  • 16. März: Arenberg
  • 17. März: Immendorf, Stolzenfels
  • 20. März: Karthause 1
  • 21. März: Karthause 2
  • 22. März: Karthause 3
  • 23. März: Asterstein
  • 24. März: Arzheim
  • 27. März: Metternich 2
  • 28. März: Metternich 1
  • 29. März: Altstadt, Stadtmitte, Vorstadt
  • 30. März: Güls 2
  • 31. März: Güls 1

 

Symbolfoto: Pixabay

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Datum: 10.03.2023
Rubrik: Stadt
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