
Schwerpunkte waren die Stellenausschreibung für das Kulturdezernat und die Standortverlagerung des Stadtarchivs
Zahlreiche Themen bei der März-Sitzung des Koblenzer Stadtrats
Oberbürgermeister David Langner begrüßt die Ratsmitglieder zur Stadtratssitzung im März, die in der Rhein-Mosel-Halle stattfand.
Zunächst beauftragt der Stadtrat die Verwaltung einstimmig, die Stelle des / der 2. hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Koblenz (Bildung und Kultur) auszuschreiben. Die bisherige Amtsinhaberin scheidet zum 15. Dezember 2023 aus. Die Ausschreibung erfolgt in der Rhein Zeitung und auf der Homepage der Stadtverwaltung Koblenz. Die Wahl des Nachfolgers/der Nachfolgerin darf frühestens neun Monate und muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen und ist planmäßig für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 21. Juli vorgesehen.
Die Stadtvorstandsmitglieder, Oberbürgermeister David Langner, Bürgermeisterin Ulrike Mohrs, Kulturdezernentin Dr. PD Margit Theis-Scholz und Baudezernent Bert Flöck legen dem Stadtrat die wahrgenommenen Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie die Höhe der damit erzielten Vergütungen aus dem Kalenderjahr 2022 vor. Oberbürgermeister David Langner führte 30.150 Euro an den städtischen Haushalt ab.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich die Standortverlagerung des Stadtarchives. Bisher war das Stadtarchiv in der „Alten Burg“ untergebracht. Dieser Standort entspricht nicht mehr den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und stellt eine gesundheitliche Gefährdung für die Mitarbeitenden dar. Daher wurden zwei Standortoptionen geprüft, schlussendlich wurde sich für die Verlagerung in das Forum Confluentes entschieden. Auch das Zentrale Gebäudemanagement der Stadtverwaltung Koblenz empfiehlt die Umsiedlung des Stadtarchives in die bisherigen Räumlichkeiten des Romanticums. Dieses wird im Laufe des Jahres 2023 geschlossen. Eine weitere Betreibung des Romanticums wurde aufgrund von hohen Investitionsmaßnahmen ausgeschlossen. Zudem können durch eine Unterbringung des Stadtarchivs im Forum Confluentes die Bedeutung des Kulturbaus im Herzen der Stadt weiter gestärkt und Synergien zwischen den städtischen Kultureinrichtungen am Standort erzielt werden. Ebenfalls stimmt der Stadtrat einer außerplanmäßigen Auszahlung im Investitionshaushalt 2023 in Höhe von 1.030.000 Euro zu.
Die Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Koblenz hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Der qualifizierte Mietspiegel tritt zum 17. März in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Seit dem Jahr 2006 verfügt die Stadt Koblenz über den sogenannten qualifizierten Mietspiegel und muss gewissen Anforderungen entsprechen. Dem hier beschlossenen Mietspiegel stimmten auch alle Interessenverbände zu.
Den Annahmen von Spenden und Zuwendungen an die Stadt Koblenz in verschiedenen Bereichen stimmt der Stadtrat einstimmig zu. Hierbei wurden vonseiten der Verwaltung sogenannte „böse Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben“ in allen Fällen ausgeschlossen, auch der Stadtrat hat diesbezüglich keinerlei Bedenken.
Der Kommunale Servicebetrieb Koblenz arbeitet in seinem Betriebszweig „Straßenreinigung“ seit zwei Jahren nicht mehr kostendeckend. Bislang konnte das negative Ergebnis aus den Rücklagen gedeckt werden, diese sind jedoch aufgebraucht. Deshalb beschließt der Stadtrat mehrheitlich die „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Koblenz über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung)“. Als Grundlage der Kalkulation dienen der bereits beschlossene Wirtschaftsplan 2023 sowie die Hochrechnungen für die Jahre 2024 und 2025 auf Basis des Wirtschaftsplanes 2023. Der angesetzte Kalkulationszeitraum der kostendeckenden Kalkulation beträgt drei Jahre. Dieser Zeitraum ermöglicht eine Planungssicherheit für den Eigenbetrieb und den Gebührenzahler.
Auch im Betriebszweig „Abfallentsorgung“ arbeitet der Kommunale Servicebetrieb Koblenz seit drei Jahren nicht mehr kostendeckend, weswegen der Stadtrat mehrheitlich eine „Neunte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung“ somit einer Anpassung der Gebühren beschlossen hat. Die Erhöhung erfolgt auf der Grundlage des bereits beschlossenen Wirtschaftsplanes 2023 sowie der Hochrechnungen für die Jahre 2024 und 2025.
Zur Förderung des Radverkehres in der Stadt wurde bereits viel investiert. Um diese Infrastruktur weiter auszubauen, wird am Hauptbahnhof demnächst ein neues Fahrradparkhaus eröffnet. Mit dem Angebot für sichere und witterungsgeschützte Abstellmöglichkeiten erfolgt auch die Umsetzung der im Verkehrsentwicklungsplan genannten Maßnahme. Das Fahrradparkhaus entsteht derzeit in den Räumlichkeiten der ehemaligen Postbank und bietet in der ersten Ausbaustufe Platz für etwa 250 Räder. Neben gewöhnlichen Abstellmöglichkeiten in Einzel- oder Doppelstockparksystemen werden auch Fahrradboxen mit und ohne Lademöglichkeiten für Pedelecs/ E-bikes buchbar sein. Das Angebot umfasst weiterhin Schließfächer zur Verwahrung von Gegenständen, die ebenfalls teilweise mit Ladefunktion ausgestattet sind, um abnehmbare Akkus auch dort laden zu können. In der Beschlussvorlage ist die Entgelttabelle zur Nutzung des Parkhauses ersichtlich. Dieser Vorlage stimmt der Stadtrat einstimmig zu.
Im Raumordnungsverfahren zur Erweiterung des Factory-Outlet-Center (FOC) in Montabaur, gibt die Stadt Koblenz eine Stellungnahme ab. Der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) wurde bereits mitgeteilt, dass die Stadt Koblenz nicht die Auffassung teile, dass die Erweiterung des FOC den Erfordernissen der Raumordnung insbesondere dem städtebaulichen Integrationsgebot und dem Nichtbeeinträchtigungsgebot des Landesentwicklungsprogrammes IV (LEP) Rheinland-Pfalz sowie dem Kongruenzgebot des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald entspricht. Demnach empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität dem Stadtrat zur Zustimmung der bereits getätigten Stellungnahme. Diese musste aufgrund von festgesetzten Fristen bereits der SGDN mitgeteilt werden, jedoch behielt sich die Verwaltung vor, diese nach der Stadtratssitzung anzupassen. Der Stadtrat stimmte einstimmig der Stellungnahme zu.
Im Zusammenhang mit den städtebaulichen Förderprojekten „Soziale Stadt“ des Bundes und Landes wurde bereits 2014 der Stadtteil Neuendorf im Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen. In den ersten sechs Jahren der auf rund 12 Jahre ausgelegten Förderlaufzeit wurden bereits einige Maßnahmen realisiert bzw. sind derzeit in Umsetzung oder in Vorbereitung. Um für die verbleibende Förderperiode realistische und passgenaue Ziele zu stecken, ist es notwendig, den bisherigen Projektablauf mit allen umgesetzten und in der Planung befindlichen Maßnahmen zusammenzutragen und zu dokumentieren. Der Vorlage stimmte der Stadtrat einstimmig zu.
Seit dem 9. November 1993 gilt die Satzung über die förmliche Festlegung des „Industriegebiet an der A61 / Güterverkehrszentrum“ und dem dazugehörigen städtebaulichen Entwicklungsbereich. Während der vergangenen Jahre wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt und die Grundstücke im GVZ verkauft. Auch die beschlossenen Ausgleichsflächen, die für die Erstellung des entstandenen Industriegebietes an der A61 entstehen mussten, wurden fertiggestellt. Demnach empfiehlt die Verwaltung dem Stadtrat die bestehende Satzung zum „Industriegebiet an der A61/ Güterverkehrszentrum“ aufzuheben. Der Stadtrat hat einstimmig zugestimmt.
Ferner beschäftigt sich der Rat noch mit 15 Anträgen und sieben Anfragen aus seinen Reihen. In einer nicht-öffentlichen Sitzung wurden drei Tagesordnungspunkte behandelt.
Foto: Stadt Koblenz
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