ADD genehmigt Haushalt 2023 der Stadt Koblenz

Oberbürgermeister David Langner zufrieden: keine zusätzliche Konsolidierungsforderungen zum freiwilligen Leistungsbereich

ADD genehmigt Haushalt 2023 der Stadt Koblenz

Zur Freude von Oberbürgermeister und Stadtkämmerer David Langner hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) den ihr zu Beginn des Jahres vorgelegten Haushalt 2023 der Stadt Koblenz bereits frühzeitig und ohne zusätzliche Konsolidierungsforderungen zum freiwilligen Leistungsbereich genehmigt. Der Ergebnishaushalt, der alle geplanten Erträge und Aufwendungen des Kernhaushaltes darstellt, weist einen Jahresüberschuss von rund 840.000 Euro aus. Der geplante Überschuss des Finanzhaushaltes bemisst sich nach Anrechnung von Tilgungsleistungen im Rahmen des kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) auf rund 600.000 Euro. Auch die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 weist in allen Jahren Haushaltsüberschüsse aus.

Der freiwillige Leistungsbereich (u. a. Kultureinrichtungen, Bäder) unterliegt keinen Einsparauflagen.  Im Haushaltsvollzug ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass die eingeplante Zuschussobergrenze im freiwilligen Leistungssektor in Höhe von 25,2 Millionen Euro nicht überschritten wird.

„Unser Haushalt für 2023 ist etwas enger gestrickt, als in den vergangenen Jahren, beinhaltet aber auch einige große Investitionen. Es gibt keinen Stillstand, sondern wir können weiter an baulichen Verbesserungen von Fahrradwegen, Straßen, Brücken, Schulen und vielem mehr arbeiten. Gleichzeitig dürfen wir uns freuen, alle von uns veranschlagten Mittel im freiwilligen Leistungsbereich, also für Kultur, Sport, Vereine, freie Träger und soziale Einrichtungen vollumfänglich nutzen zu können. Mit dem genehmigten Haushalt 2023 ist es also weiter möglich, ein liebens- und lebenswertes Koblenz zu gestalten.“, zeigt sich Oberbürgermeister David Langner mehr als zufrieden mit der Haushaltsverfügung der ADD.

Von den veranschlagten Investitionskrediten in Höhe von insgesamt rund 70,14 Millionen Euro wurde zunächst ein Teilbetrag von 30 Millionen Euro genehmigt. Über den Restbetrag von 40,14 Millionen Euro kann die Stadt bei Bedarf höhere Investitionskredite zur Finanzierung von notwendigen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bei der ADD nachträglich beantragen.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 2023, deren Inanspruchnahme in nachfolgenden Jahren zu Auszahlungen im Investitionssektor führen kann, beträgt 78,4 Millionen Euro. Den davon durch Investitionskredite zu finanzierenden Anteil von 53,5 Millionen Euro hat die Aufsichtsbehörde in voller Höhe genehmigt. Vom Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen entfallen wesentliche Beträge zum Beispiel auf die Kernsanierung des Theaters Koblenz (14,3 Millionen Euro), die Neugestaltung der Südallee (7,5 Millionen Euro), die Geh- und Radwegeanlage Horchheimer Eisenbahnbrücke (6,2 Millionen Euro), den Ausbau der August-Horch-Straße – 3. Bauabschnitt (5,8 Millionen Euro), die Ortskernentlastung Bubenheim (4,3 Millionen Euro), sowie die Schulerweiterung der Goethe-Realschule plus (4 Millionen Euro).

Mit der noch zu erfolgenden öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 in wenigen Tagen wird diese rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Weitere detaillierte Informationen zum städtischen Haushalt können unter https://www.koblenz.de/rathaus/verwaltung/stadtverwaltung/haushalt/ abgerufen werden.

 

Pressemitteilung der Stadt Koblenz

Symbolfoto: Pixabay

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Datum: 24.03.2023
Rubrik: Stadt
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