
Öffentliche Unterhaltungs-, Tanz- und Sportveranstaltungen sowie Glücksspiel sind zeitweise untersagt
Einschränkungen in der Karwoche – Kontrollen durch das Ordnungsamt
Das Ordnungsamt der Stadt Koblenz weist darauf hin, dass alle öffentlichen Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag 4 Uhr bis Ostersonntag 16 Uhr untersagt sind.
Ferner sind alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen am Karfreitag von 4 bis 24 Uhr verboten.
Untersagt sind alle öffentlichen Sportveranstaltungen am Karfreitag von 0 bis 24 Uhr und am Ostersonntag von 0 bis 13 Uhr.
Für den Betrieb von Spielhallen und den Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten gelten besondere Bestimmungen des Landesglücksspielgesetzes. Spielhallen dürfen am Karfreitag und am Ostersonntag ganztags nicht betrieben werden. Auch die in Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte müssen an diesen Tagen ausgeschaltet sein.
Das Ordnungsamt Koblenz wird auch in diesem Jahr entsprechende Kontrollen durchführen.
Symbolfoto: Pixabay
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