Gegen die Entscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich
Gericht weist Klage auf Änderung von russisch klingendem Nachnamen ab
Koblenz (dpa) - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaars auf Änderung seines russisch klingenden Nachnamens abgewiesen. Das teilte die Justiz in der rheinland-pfälzischen Stadt am Dienstag mit (3 K 983/22.KO).
Demnach hatten die Kläger bei der Verbandsgemeinde eine Änderung beantragt, weil sie und ihre Tochter seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens Benachteiligungen im Alltag erleben würden. Als die Gemeinde ablehnte, widersprachen die Kläger und erhoben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht, weil die Gemeinde nicht innerhalb von drei Monaten entschieden hatte.
«Die Klage hatte keinen Erfolg», teilte das Verwaltungsgericht mit. Eine Änderung des Familiennamens sei nur gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Das sei hier nicht der Fall. Die Tatsache allein, dass ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, sei im Allgemeinen kein wichtiger Grund.
Soweit die Kläger darüber hinaus geltend machten, seit Kriegsbeginn Benachteiligungen ausgesetzt zu sein, komme den geschilderten Vorkommnissen kein Gewicht zu, das eine Änderung rechtfertige. Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass der von ihnen getragene Nachname eine seelische Belastung für sie und ihre Tochter darstelle.
Gegen die Entscheidung ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.
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