Halteverbote anlässlich der Kirmes in Fachbach

Geparkte Fahrzeuge müssen rechtzeitig entfernt werden

Halteverbote anlässlich der Kirmes in Fachbach

Aufgrund der bevorstehenden Fachbacher Kirmes, welche in der Zeit vom 5. bis 7. Mai stattfindet, müssen Haltverbotsbereiche unter anderem auf dem neuen Dorfplatz und im Bereich der Koblenzer Straße, der Straße „Hungerbachweg“ sowie im Teilbereich der Sommerstraße eingerichtet werden. Auf dem Teilabschnitt der Koblenzer Straße ab der Einmündung der Straße „Im Fachbachtal“ bis zur Einmündung der Straße „Hungerbachweg“ wird am Samstag, 29. April, von 15 Uhr bis 18 Uhr ein Haltverbotsbereich ausgewiesen. Am gleichen Tag und zur gleichen Zeit wird auch der komplette Hungerbachweg als Haltverbotszone ausgewiesen, ebenso ein Teilbereich der Sommerstraße. Fahrzeugführer, die ihre Fahrzeuge in den gekennzeichneten Parktaschen abgestellt haben, werden gebeten, diese rechtzeitig zu entfernen.

Der Dorfplatz vor der Katholischen Kindertagesstätte wird am Dienstag, 2. Mai, für die Aufbauarbeiten von Karussells, Festzelt und Verkaufsbuden voll gesperrt. Für den gesamten Platz gilt ein Haltverbot ab Dienstag, 2. Mai, bis Dienstag, 9. Mai.

 

Symbolfoto: Pixabay

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