
Schadensersatzansprüche bestehen nicht
Stadt Koblenz: Widerrechtlich abgestellte Fahrräder am Hauptbahnhof werden entfernt
Wie aus einer Pressemitteltung der Stadt Koblenz hervorgeht, werden am Vorplatz des Hauptbahnhofes häufig Fahrräder angekettet, obwohl durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen werde, dass ein Abstellen nicht gestattet sei. Aus diesem Grunde mache die Stadt Koblenz nun von ihrem Recht als Eigentümerin und Besitzerin des Vordaches und Verantwortliche für die Verkehrssicherungspflicht Gebrauch und wird die widerrechtlich abgestellten Fahrräder am 10.05.2023 entfernen. Durch entsprechende an den Überdachungspfosten angebrachte Hinweisschilder wurde bereits auf den Termin hingewiesen. Die Stadt Koblenz weist darauf hin, dass im Falle des Entfernens widerrechtlich angeketteter Fahrräder Schadenersatzansprüche wegen zerstörter Fahrradschlösser nicht bestehen würden. Die Stadt empfehle die Nutzung des kürzlich eröffneten Fahrradparkhauses in unmittelbarer Nähe als sichere und geschützte Abstellmöglichkeit für Fahrräder. (Infos unter www.koblenz.de/fahrradparkhaus).
Aktuelle und regionale Berichte mit dem TV Mittelrhein