
Anträge können bis 9. Juni bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingereicht werden
Förderprogramm Regionalbudget: Kleinstprojekte für ein gutes Leben in der Region gesucht
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Lahn-Taunus startet ihren vierten Projektaufruf. Öffentliche wie auch private Antragsteller haben bis zum 9. Juni 2023 Zeit, ihre Ideen bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Die Auswahl von förderwürdigen Vorhaben wird von der LAG Lahn-Taunus in deren Sitzung am 20. Juni 2023 vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Weitere Informationen dazu und alle erforderlichen Unterlagen finden Sie unter www.leader-lahn-taunus.de.
Ablauf des Auswahlverfahrens:
- Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (VG) (Eingang bis spätestens 9. Juni 2023).
- Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch die Verbandsgemeindeverwaltung.
- Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die Lokale Aktionsgruppe Lahn-Taunus.
- Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.
- Abschluss eines Vertrags mit der LAG Lahn-Taunus bis spätestens 15. November 2023
- Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der VG bis spätestens 1. August 2024
Wichtige Eckdaten zum Projektaufruf:
- Fördermittelbudget: 16.666 Euro
- Datum des Aufrufes: 9. Mai 2023
- Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: 9. Juni 2023 (Ausschlussfrist)
- Datum der Projektauswahl durch die LAG: 20. Juni 2023
- Frist für die Projektabschluss und Abrechnung: 1. August 2024
- Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets, die zur Umsetzung der LILE beitragen bis maximal 20.000 Euro netto. Mindestzuschuss 2.000 Euro.
- Fördersätze: private Zuwendungsempfänger 40 Prozent, gemeinnützige Zuwendungsempfänger 50 Prozent, öffentliche Zuwendungsempfänger 65 Prozent.
LEADER-Geschäftsstelle Lahn-Taunus, c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
Stelle für weitere Auskünfte:
Regionalmanagement: Beatrix Ollig, Telefon: 0261 3043941, E-Mail: beatrix.ollig@sweco-gmbh.de
Stellen für die Einreichung der Förderanträge: Die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung Aar-Einrich, Burgstraße 1, 56368 Katzenelnbogen
- Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Bad Ems
- Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez
- Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten
Symbolfoto: Pixabay
Das Video-Newsportal der Region Koblenz.