Stadt Andernach erinnert: Steuer und Abgaben am 15. Mai fällig

Erhöhungen wirken sich erst zum 1. Juli aus

Stadt Andernach erinnert: Steuer und Abgaben am 15. Mai fällig

Die Stadtverwaltung Andernach erinnert daran, dass am Montag, 15. Mai, folgende Steuern und Abgaben fällig sind: Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, Hundesteuer (für Quartalszahler), Grundsteuer B mit Straßenreinigung, Grundsteuer A mit Landwirtschaftskammerbeitrag. Wenn der Stadt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung am 15. Mai. Bei allen anderen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern bittet die Stadt darum, dass die Beträge rechtzeitig überwiesen werden. Denn gehen Zahlungen verspätet ein, ist die Stadt verpflichtet die gesetzlichen Säumniszuschläge zu berechnen. Die Stadt bittet darum, dass bei allen Zahlungen auf die städtischen Bankkonten die Objektnummer vermerkt wird. Das gewährleistet eine korrekte Verbuchung und beugt unberechtigten Mahnungen vor.

SEPA-Mandate können über die Homepage der Stadt unter www.andernach.de auch online erteilt werden.

Der Haushalt der Stadt Andernach für das Jahr 2023 ist durch die Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Dadurch können die neu beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der neue Landwirtschaftskammerbeitrag festgesetzt werden. Die Bescheide werden voraussichtlich Ende Mai verschickt. Damit die Erhöhung nicht nur auf die beiden Fälligkeiten 15. August und 15. November entfallen, wird es eine Sonder-Steuerfälligkeit zum 1. Juli  geben. Die Einzelheiten hierzu können den Bescheiden entnommen werden.  

 

Symbolfoto: Pixabay

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Datum: 08.05.2023
Rubrik: Andernach / Pellenz
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