Neue Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

Worauf sich Tierbesitzer in Koblenz ab dem 1. Juli einstellen müssen

Neue Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

Der Stadtrat hat sie beschlossen und am 1. Juli tritt sie in Kraft: Die Rede ist von der neuen Koblenzer Katzenschutzverordnung, die auf dem Tierschutzgesetz basiert. Sie richtet sich an alle Halterinnen und Halter von Katzen, die als Freigänger das Haus verlassen dürfen und sich unkontrolliert draußen bewegen. Ab dem 1. Juli müssen diese kastriert, mit einem Microchip gekennzeichnet und bei einem Heimtier-Register erfasst sein. Ausgenommen hiervon sind reine Wohnungskatzen und Zuchttiere ohne freien Auslauf.

„Mehr als ein Jahr haben wir intensiv an der Katzenschutzverordnung zusammen mit der Katzenhilfe Koblenz, dem Tierschutzverein Koblenz und Umgebung und dem Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz gearbeitet. Ich bin dankbar, dass aus dieser Zusammenarbeit eine Verordnung entstanden ist, die wir gemeinsam vertreten können und so den frei laufenden Tieren Hilfe leisten“, sagte Bürgermeisterin Ulrike Mohrs. Grund der Verordnung ist, dass es im Bereich der Stadt Koblenz viele streunende Katzen gibt, welche auf kein Zuhause haben. Sie sind meist von Parasiten befallen, sehr viele sind unterernährt, krank oder verletzt. Diese Tiere, wie auch Freigänger-Katzen, sollen geschützt werden.

Mithilfe der Katzenschutzverordnung haben nun auch die Katzenhilfe Koblenz und das Tierheim Koblenz die rechtssichere Möglichkeit, gefangene Tiere dementsprechend zu prüfen und gegebenenfalls die tierärztliche Behandlung samt Kastration einzuleiten. Sollte es eine Freigänger-Katze betreffen, werden den Halter*innen die Kosten in Rechnung gestellt.

Nach Angaben der Katzenhilfe Koblenz gibt es für streunende Katzen mittlerweile rund 25 kontrollierte Futterstellen im gesamten Stadtgebiet. Momentan geht man von rund 230 Tieren aus, die dort ihre Verpflegung erhalten. Alle Beteiligten sind jedoch davon überzeugt, dass es eine größere Dunkelziffer gibt.

Laut der neuen Katzenschutzverordnung müssen Freigänger-Katzen bis zum Termin bei zugelassenen Tierärztinnen und Tierärzten entsprechend behandelt werden. Die Registrierung des Microchips durch den Tierhalter oder die Tierhalterin ist kostenfrei bei den Heimtierregistern TASSO e.V. oder Findefix des Deutschen Tierschutzbundes e.V. möglich.

Der Text der Katzenschutzverordnung ist unter www.koblenz.de/katzenschutzverordnung einsehbar. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Ordnungsamt, Abteilung Ordnungsrecht und Gewerbe, wenden, welches per Mail an gefahrensabwehr@stadt.koblenz.de oder telefonisch von montags bis freitags unter der Rufnummer 0261 1294699 erreichbar ist.

 

Foto: Stadt Koblenz / Andreas Egenolf

Up-to-date mit TV Mittelrhein - dem Nachrichtensender der Region Koblenz

Datum: 12.05.2023
Rubrik: Stadt
Das könnte Sie auch interessieren
Livestream
Neu in unserer Mediathek

TALK56

TALK56
Folge: Frühlingserwachen in Neuwied - VR Bank RheinAhrEifel und Wirtschaftsforum bringen lokale Wirtschaft zusammen

Sendung vom 26.04.2024

TALK56

TALK56
Folge: Frühlingserwachen in Neuwied - VR Bank RheinAhrEifel und Wirtschaftsforum bringen lokale Wirtschaft zusammen

Sendung vom 26.04.2024

TALK56

TALK56
Folge: Voller Erfolg, trotz Sturm und Regen

Sendung vom 26.04.2024