
Nach Würdigung und Abwägung vorgetragener Bedenken und Anregungen beschließt die Ortsgemeinde die erneute Offenlage
5. Änderung des Bebauungsplanentwurfs "Auf dem Stiel"
Zur Arrondierung möglicher bebaubarer Flächen innerhalb der Ortsgemeinde hatte der Ortsgemeinderat Nievern Ende des vergangenen Jahres die 5. Änderung des Bebauungsplanentwurfes „Auf dem Stiel“ auf den Weg gegeben. Die seit den 1970er Jahren vorhandenen Freiflächen in der Mitte der Waldstraße, die damals für den Bau einer letztlich nicht verwirklichten Umgehungsstraße vorgesehen waren, sollen jetzt in die vorhandene Bebauung eingegliedert werden. Vor Beginn des offiziellen Verfahrens sollten deshalb die so genannten Träger öffentlicher Belange, die zu beteiligenden Behörden, vor allem aber auch die Anlieger und gegebenenfalls die sonstige Öffentlichkeit Gelegenheit haben, Fragen zu klären, Anregungen vorzutragen und Bedenken zu äußern, um sie möglichst frühzeitig in die Planungen einzuarbeiten. In der letzten Ratssitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen vom Planer Prof. Uhle aus Winden vorgestellt. Herr Prof. Uhle erläutert den Anwesenden nochmals den ursprünglichen Planungsentwurf, in dem alle nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben bestehenden Möglichkeiten eingearbeitet worden waren. Aufgrund der von den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von einzelnen Bürgern vorgetragenen Eingaben und Stellungnahmen wurden folgende Abwägungsvorschläge unterbreitet, die vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurden:
Damit kann jetzt das Bebauungsplanverfahren gemäß den Vorgaben nach §3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch erneut offen gelegt und – wie erforderlich – als gemeinsames Verfahren beschlossen werden. Dies wird in Kürze geschehen.
Pressemitteilung und Foto: Ortsgemeinde Nievern
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