Schöffe für Oberwies gesucht

Bisher liegen noch keine Bewerbungen vor

Schöffe für Oberwies gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Oberwies ist aufgefordert eine Vorschlagsliste mit einer Person zu beschließen. Bisher konnte der Gemeinderat keinen Schöffen benennen, da keine Bewerbungen vorliegen.

Gesucht werden Bewerber*innen,

  • die in der Gemeinde wohnen
  • und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Nicht wählbar ist,

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
  • Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

 

Schöffen*innen erhalten für Ihren Einsatz eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Umfangreiche Informationen zum Amt von Schöffen*innen gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Hier befindet sich auch der entsprechenden Bewerbungsvordruck.

 

Die Ortsgemeinde Oberwies ruft daher interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich bis zum 30. Mai 2023 für das Schöffenamt zu bewerben. Interessenten melden sich hierfür bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems-Nassau, GB 1, E-Mail:  s.lehmler@vgben.de, Telefon: 02603 793-131.

 

Symbolfoto: Pixabay

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