Dreyer: Ende der Rente mit 63 wäre "ungerecht und rücksichtslos"

Ministerpräsidentin lehnt Vorschlag der CDU ab

Dreyer: Ende der Rente mit 63 wäre "ungerecht und rücksichtslos"

Mainz (dpa) - Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat die Forderungen von CDU-Fraktionsvize Jens Spahn nach einer Abschaffung der Rente mit 63 als «ungerecht und rücksichtslos» kritisiert. «Es geht dabei um Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben», sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Mainz am Pfingstmontag. «Menschen, die meist seit sie 14 Jahre alt sind, malochen.»

Dreyer betonte: «Herr Spahn kann sich das vielleicht gar nicht vorstellen. Es geht um Dachdecker, Verkäufer, Pflegekräfte, Arbeiter und Arbeiterinnen, die ihr ganzes Berufsleben lang hart gearbeitet und viel zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben.»

Die Abschaffung der Rente mit 63 träfe Menschen hart, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. «Es ist für mich ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können», betonte Dreyer. «Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will.» Der demografische Wandel werde dabei berücksichtigt, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

Spahn hatte der «Bild am Sonntag» gesagt: «Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize. Sie sollte sofort abgeschafft und durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden.» Zwei Millionen Fachkräfte, die früher in Rente gegangen seien, fehlten nun «bitterlich». Bei SPD, Grünen und Linke stieß die Forderung umgehend auf Widerspruch.

Die Regelung war 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden und zielt auf «besonders langjährig Versicherte», die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Für Jüngere, die bis 1963 geboren wurden, steigt diese Altersgrenze schrittweise an. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt sie dann wieder bei 65 Jahren, wie es in generellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung heißt.

Foto: Fabian Sommer/dpa

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Datum: 30.05.2023
Rubrik: Politik
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