
Auch Privatpersonen können das Programm des Landes Rheinland-Pfalz nutzen
Fördergrundlagen für Bauprojekte in Dausenau im Rahmen der Dorferneuerung
Was ist die Dorferneuerung? Sie ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickeln soll.
Zuwendungen, die nicht rückzahlbar sind, werden gewährt, und zwar für:
- bauliche Maßnahmen zur Umnutzung und Erweiterung älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude (etwa vor 1970)
- Schaffung neuen Wohnraums – vorrangig in Ortskernen
- Schließung von Baulücken in maßstäblicher dörflicher Architektur
- Erhaltung und Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude
- Erhaltung und Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze
- Verbesserung der Einbindung der Dörfer in die Landschaft
- Naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe
- Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen bestandsgefährdeter dorftypischer Tier- und Pflanzenarten
- Wohnumfeldverbesserung durch Rückbau versiegelter Flächen
- Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung
- Vorhaben der örtlichen Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit (Dorfzeitung, Dorfchronik, Theaterbühne etcetera)
- Schaffung eines umweltverträglichen Fremdenverkehrs
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz (neuer Fördertatbestand seit 1. Januar 2011)
- Voraussetzung: die Bausubstanz ist nicht erhaltenswert ist und der Abriss dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände und der Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
- Fördergrundlage: Aussagekräftiges DE-Konzept zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne (bei älterem Konzept – konkrete Maßnahme muss in einem städtebaulichen Konzept dargestellt werden)
Nicht gefördert werden Vorhaben:
- die überwiegenden Schönheitsreparaturen darstellen
- die der Bauunterhaltung dienen
- in Neubaugebieten, die aus anderen Programmen gefördert werden (zum Beispiel Straßenausbau mit Beitragsveranlagung – Investitionsstock)
- die bereits begonnen wurden (Ausnahme: bei genehmigtem vorzeitigem Baubeginn)
Förderschwerpunkt in der Dorferneuerung
- Vorhandene Arbeitsplätze sichern und neue schaffen
- Wohnraum vorrangig in Ortskernen instand setzen und Nebengebäude nutzbar machen
- Belange von Kindern und Jugendlichen sowie von älteren Menschen
- Schaffung von Jugendräumen sowie Altenbegegnungsstätten
- Verbesserung innerörtlicher Fuß- und Radwege
Mindestaufwand (Bagatellgrenze) für Private Vorhaben: 7.669 Euro
- Höhe der Landesförderung bei privaten Vorhaben: maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 25.565 Euro
- maximal 40.903 Euro für Schaffung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, bedarfsgerechter Grundversorgung und umweltverträglichem Fremdenverkehr
Bewilligungsbehörden = Kreisverwaltung
- keine Antragsfristen
- Anträge über Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde an Kreisverwaltung einreichen
- auf Fördermittel des Landes kein Rechtsanspruch – entschieden wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen vorhandener Fördermittel
- bei Dringlichkeit – Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
Benötigte Antragsunterlagen:
- Antragsvordruck: online unter www.rhein-lahn-kreis.de
- Planunterlagen des Architekten
- Kostenvoranschläge oder Kostenaufstellung des Architekten
- Lageplan (unbeglaubigt)
- Lichtbilder des Objekts
Ansprechpartner für Fragen:
- Horst Klöckner, Telefon: 02603 972-266
- Daniela Fritz, Telefon: 02603 972-378
- Dagmar Fuchs, Telefon: 02603 972-178
- Alexander Neeb, Telefon: 02603 972-185
oder per E-Mail an referat91@rhein-lahn.rlp.de
Pressemitteilung und Foto: Ortsgemeinde Dausenau
Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.