Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter
Gerichtsverhandlung gegen Biontech abgesagt
Ein geplanter Prozesstermin, der sich mit einem möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff von Biontech befasste, wurde überraschend vom Landgericht Hamburg abgesagt. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass dies aufgrund eines Befangenheitsantrags des Anwalts der Klägerin gegen den Richter erfolgte. Der Anwalt monierte, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden sollte. Die Kammer muss nun ohne den Einzelrichter über den Antrag entscheiden, was mehrere Tage dauern könnte, so der Sprecher.
Der Fall in Hamburg sollte laut Biontech die erste mündliche Verhandlung bundesweit in einem solchen Verfahren bezüglich des Impfstoffs Comirnaty sein. Die Klägerin behauptet, dass sie seit der Impfung unter Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen leidet.
Die Hamburgerin, die nach Angaben des Gerichtssprechers Medizinerin ist, fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro. Zudem soll festgestellt werden, dass Biontech zur Erstattung möglicher materieller Schäden verpflichtet ist. Biontech hatte nach Prüfung der Vorwürfe beantragt, die Klage als unbegründet abzuweisen.
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