Brückenstraße in Mayen wird 2024 ausgebaut

Informationsveranstaltung am 6. Juli im Rathaus

Brückenstraße in Mayen wird 2024 ausgebaut

Im Jahr 2024 ist der Ausbau der »Brückenstraße« zwischen der Stehbach und der Markstraße vorgesehen. Der Ausbau ist eine Maßnahme der Stadtsanierung, welche bereits im Zuge der Erweiterung des Sanierungsgebietes 2021 durch den Stadtrat beschlossen wurden. Der geplante Ausbau wird im Zuge des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ von Bund und Land gefördert. Ziel ist, die innerstädtischen Straßen einheitlich und barrierefrei zu gestalten und darüber hinaus einen hohen Wiedererkennungswert in der Stadt Mayen zu erreichen. Zudem sind mit diesen Projekten die Verbesserung des Wohnumfeldes im gesamten Quartier, welche sowohl zu einer Wohnwertsteigerung als auch zur indirekten Wertsteigerung der Immobilien im Sanierungsgebiet führen, vorgesehen.

Der Entwurf zum Ausbau der Brückenstraße wird im aktuellen Sitzungslauf, beginnend mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Digitales am 28. Juni, beraten. Die Beschlussfassung durch den Stadtrat soll in dessen Sitzung am 19. Juli erfolgen. Die Sitzungen sind öffentlich und die Möglichkeit der Information über das Projekt ist für alle Interessierten gegeben.

Darüber hinaus soll im Zuge dieser Beratungen der Entwurf bei einer Informationsveranstaltung am 6. Juli den Anliegern und Anwohnern sowie allen Interessierten vorgestellt und mit Ihnen diskutiert werden. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr und wird im Sitzungssaal des Rathauses, Rosengasse 2, durchgeführt.

 

Die Stadt Mayen gibt folgenden Hinweis zur häufig gestellten Frage der Beitragspflicht:

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Gesetz vom 5. Mai 2020 die flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) beschlossen, der in der Stadt Mayen mit der Veröffentlichung der entsprechenden Satzung am 1. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist. Beim wiederkehrenden Beitrag wird der beitragspflichtige Aufwand nach Abzug des Gemeindeanteils nicht mehr lediglich auf die Anlieger der ausgebauten Straße, sondern auf alle Beitragspflichtigen der jeweiligen Abrechnungseinheit umgelegt. Dies hat zur Folge, dass die Beitragshöhe bezogen auf die Maßnahme für den Einzelnen im Vergleich zum Einmalbeitrag deutlich sinkt. Auf der Abbildung ist die betroffene Abrechnungseinheit für den wiederkehrenden Beitrag »Mayen Stadtkern« in der Farbe Lila dargestellt. Nähere Informationen erhalten Interessierte auch unter www.mayen.de.

 

Grafik: Stadtverwaltung Mayen

Abrechnungseinheit (AE) 7 - Mayen Stadtkern (lila), AE 8 - Mayen GE Mayener Tal (rot) und AE 9 - Mayen GE Nord (blau).

Aktuelle und regionale Berichte mit dem TV Mittelrhein

Datum: 28.06.2023
Rubrik: Mayen / Vordereifel
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