
Kugelschuss laut Gericht zulässig
Rinderzüchter dürfen Tier per Kugelschuss auf Weide schlachten
Koblenz (dpa/lrs) - Zwei Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis dürfen ein ganzjährig im Freien gehaltenes Rind per Kugelschuss auf der Weide schlachten. Das geht aus einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts hervor. Der Kugelschuss sei zur Schlachtung von ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern zulässig, hieß es in einer Mitteilung am Freitag.
Der Rhein-Lahn-Kreis hatte die Schlachtung per Kugelschuss zunächst nicht genehmigt, wogegen die Züchter vor Gericht gezogen waren. Nach Ansicht des Kreises sei das Kugelschussverfahren, bei dem das Rind auf der Weide mit einem Schuss getötet wird, nur in Ausnahmen zulässig. Üblicherweise wird bei der Schlachtung von Rindern das Bolzenschussverfahren angewandt, wobei die Tiere aber fixiert werden müssen und so vor ihrem Tod Stress erleiden.
Das Gericht sah das nun anders: Das Kugelschussverfahren sei bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern als Regelverfahren anzusehen, hieß es. Der Kugelschuss entspreche bei korrekter Anwendung dem Gebot der möglichst schmerz-, stress- und leidensfreien Schlachtung mehr als der Bolzenschuss. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
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