Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden darstelle
Bislang 559 Anträge wegen Corona-Impfschäden gestellt
Trier/Mainz (dpa/lrs) - In Rheinland-Pfalz sind bislang 559 Anträge wegen möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt worden. Davon seien neun Fälle positiv entschieden worden, teilte das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der Deutschen Presse-Agentur mit. In 167 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, 16 hätten sich «sonstig» erledigt und 367 Fälle seien aktuell noch in Bearbeitung. Bei den neun anerkannten Impfschadensfällen ging es viermal um den Impfstoff von Astrazeneca, dreimal um den von Johnson&Johnson und zweimal um das Vakzin von Biontech, wie eine Sprecherin in Mainz sagte.
Generell gelte, dass nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, einen Impfschaden darstelle. Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch eine öffentliche Schutzimpfung», teilte das Amt mit. Hierbei müssten sowohl die Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen werden.
Zu einem der bisher anerkannten neun Fälle in Rheinland-Pfalz gehört Mandy Klöckner in Trier. Die Erzieherin in einem Kindergarten war Anfang März 2021 mit dem Impfstoff des Herstellers Astrazeneca geimpft worden. Sie erlitt einen schweren Impfschaden: Im Gehirn kam es zu einer Sinusvenenthrombose, einer gefährlichen Verstopfung der Venen, mit Blutplättchenmangel, an der sie fast gestorben wäre.
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