
Verfügung gilt bis zum 01. März
Stadt Koblenz verbietet weiterhin sogenannte Corona-Spaziergänge
Die Stadt Koblenz hat sich in enger Abstimmung mit der Polizei erneut dazu entschlossen, die sogenannten Corona-Spaziergänge ab Freitag, 04. Februar zu verbieten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor. Dieses Verbot umfasst nicht nur Versammlungen an Samstagen und Montagen, sondern gilt allgemein für alle nicht angemeldeten Versammlungen bis zum Ablauf des 01. März. Viele Teilnehmende der vergangenen unangemeldeten Versammlungen seien aus Regionen mit zum Teil vierstelligen Inzidenzwerten angereist. Da in diesen Versammlungen die nötigen Abstände zwischen den Teilnehmenden nicht eingehalten wurden und sehr häufig gegen die Maskenpflicht verstoßen wurde, bestehe ein hohes Infektionsrisiko. Die Polizei musste viele Identitätsfeststellungen vornehmen und Platzverweise aussprechen. Eine öffentliche Versammlung im Sinne von § 14 Versammlungsgesetz soll spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Es besteht so die Möglichkeit, Versammlungen rechtzeitig anzuzeigen und – soweit keine unmittelbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu erwarten sind - unter Auflagen durchzuführen.Bei Zuwiderhandlungen könne gegen Personen die zu einer Versammlung aufrufen Freiheits- oder Geldstrafen verhängt werden. Gegen Teilnehmende an einer verbotenen Versammlung sind Geldbußen bis zu 500 Euro möglich.
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