
Hauptfriedhof Mayen die Urnenreihengrabstätten auf dem Block III, Feld H mit dem Ablauf der Ruhezeit bis zum 31.12.2021
Gemäß § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Mayen vom 06.12.2017 wird hiermit der Ablauf der Ruhezeiten auf dem
Hauptfriedhof Mayen
die Urnenreihengrabstätten auf dem Block III, Feld H
mit dem Ablauf der Ruhezeit bis zum 31.12.2021
bekannt gegeben.
Nach Ablauf der drei Monate nach Bekanntmachung sind die Grabmale, Grabschmuck und sonstigen baulichen Anlagen von den Inhabern der Bescheinigung/Graburkunde über die vorgenannten Grabstellen zu entfernen.
Wird nicht binnen der drei Monate Grabmal, Grabschmuck und sonstigen baulichen Anlagen entfernt, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Arbeiten vorzunehmen und die Grabfläche einzuebnen.
Von der Friedhofsverwaltung auf den Gräbern ausgebaute und entfernte Gegenstände jeglicher Art, gehen dann entschädigungslos in den Eigentum der Stadt Mayen über. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, vom Grab entnommene und ausgebaute Gegenstände zu verwahren.
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