
Es fehlen Genehmigungen
Nutzung von AfD-nahem Zentrum für große Versammlungen untersagt
Mainz (dpa/lrs) - Das AfD-nahe «Zentrum Rheinhessen» darf nicht mehr für große Versammlungen genutzt werden. Die Stadt Mainz begründete die Maßnahme am Donnerstag mit fehlenden Genehmigungen für solche Veranstaltungen. Es gebe eine Baugenehmigung für ein Autohaus mit einer Ausstellungshalle, einer Aufbereitungshalle und Büroräumen, erklärte Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) in der «Allgemeinen Zeitung Mainz». Für eine andere Nutzung der Immobilie sei eine Genehmigung notwendig. Dies sei nicht der Fall.
Im «Zentrum Rheinhessen» hatte nach Angaben von Innenministerium Michael Ebling (SPD) etwa die Jugendorganisation der AfD ihr zehnjähriges Bestehen mit über 100 Personen gefeiert. In den Räumen fand laut Ministerium auch zeitgleich zur Frankfurter Buchmesse eine alternative Buchmesse mit Autoren und Verlegern auch aus der rechtsextremen Szene statt.
Die AfD-Kreisverbände Mainz und Mainz-Bingen sowie die Landesgeschäftsstelle der Partei haben demnach im «Zentrum Rheinhessen» ihren Sitz. Der AfD-Landtagsabgeordnete Damian Lohr und der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier nutzten die Räumlichkeiten für ihre Wahlkreisbüros.
Der Innenminister hatte jüngst im Landtag gesagt, das «Zentrum Rheinhessen» habe sich innerhalb kurzer Zeit zu einer zentralen Örtlichkeit der Vernetzung der AfD, der Jungen Alternative und Akteuren der «Neuen Rechten» entwickelt. Bei einer Veranstaltung sei unverhohlen der Nationalsozialismus verherrlicht und der Hitlergruß gezeigt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz habe dazu Ermittlungen aufgenommen.
Dem Eigentümer der Immobilie sei zunächst die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben worden, erklärte nun die Dezernentin. Anschließend habe man ihm seitens der Verwaltung nun die Anordnung zukommen lassen, die es untersage, das Anwesen Dritten zu anderen als in der Baugenehmigung festgeschriebenen Nutzungen zu überlassen. Sollte der Anordnung nicht nachgekommen werden, drohe in einem ersten Schritt ein sogenanntes Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro.
Die Baudezernentin appellierte in dem von der Stadt bestätigten Interview an den Eigentümer, die Vermietung der Immobilie an die jetzigen Mieter zu beenden. Die AfD sei bereits in drei Bundesländern vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Die AfD in Rheinland-Pfalz äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht dazu.
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