
10. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich
Am Donnerstag, 17.02.2022, findet um 19:00 Uhr eine 10. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Mülheim-Kärlich als Videokonferenz statt.
Die Sitzung kann vor Ort, in der "Alten Kapelle" (Haupteingang), unter Beachtung der dann geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfolgt werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Vorliegende Bau- und Befreiungsanträge
2.1.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Mehrfamilienhauses
2.2.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einer Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
3.
Beratung und Beschlussempfehlung zum Abriss des Hauses Schulstraße 23
4.
Mitteilungen der Verwaltung, Anfragen, Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
Bauangelegenheiten
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 5 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.
Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.
Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
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