
Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz
Am Donnerstag, 17.02.2022, findet um 18:00 Uhr eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Urmitz als Videokonferenz statt.
Die Sitzung kann vor Ort, im Sitzungssaal der Ortsgemeinde, Les Noes-Platz 1, Urmitz, unter Beachtung der dann geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfolgt werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Mitteilungen der Verwaltung
2.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlicher Ortsrand"
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der erneuten (dritten förmlichen) Offenlage und über die Stellungnahmen im Rahmen der erneuten (dritten förmlichen) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden
b) Empfehlung zum Satzungsbeschluss
3.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Nördlich der Eisenbahnlinie II"
a) Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung des Geltungsbereiches
b) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme der Planentwürfe
4.
Durchführung der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchentürmchen, III. Abschnitt" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Empfehlung zum Satzungsbeschluss
5.
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Betrieb der Schulverwaltungssoftware "edoo.sys RLP"
6.
Bericht des Schulleiters über die aktuelle Situation in der Grundschule St. Georg
7.
Weitere Verfahrensweise zum Neubau einer Lagerhalle mit Sozialteil
8.
Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Erdgasbedarf 2023-2025
9.
Teilnahme an der Bündelausschreibung für den kommunalen Strombedarf 2023-2025
10.
Beratung und Beschlussfassung über einen Sanierungskostenzuschuss an die Kirchengemeinde Urmitz
11.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Urmitz für das Haushaltsjahr 2022
12.
Einwohnerfragestunde
13.
Anfragen und Anregungen
Nichtöffentlicher Teil
Vertragsangelegenheiten
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 5 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.
Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.
Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
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