
Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm
Am Donnerstag, 17.02.2022, findet um 18:30 Uhr eine Sitzung des Stadtrates von Weißenthurm als Videokonferenz statt.
Die Sitzung kann vor Ort, im großen Sitzungssaal des Rathauses, Hauptstraße 185, Weißenthurm, unter Beachtung der dann geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfolgt werden.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Mitteilungen der Verwaltung
2.
Vollzug des § 33 GemO;
hier: Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten
3.
Beschaffung eines LKW mit Anbaukran
4.
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Betrieb der Schulverwaltungssoftware "edoo.sys RLP"
5.
Brandschaden Sporthalle der Grundschule Weißenthurm; hier Entscheidung über Art der Dacheindeckung Umkleidetrakt / überdachter Vorbereich zur Wiederherstellung
6.
Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage im ehemaligen Pumpwerk am Rheinufer, Antrag der SPD-Fraktion
7.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Weißenthurm für das Haushaltsjahr 2022
8.
Antrag der SPD-Fraktion über die Errichtung eines Bolzplatzes neben dem Kunstrasenplatz an der Grundschule
9.
Beratung und Beschlussfassung über die Möglichkeiten zur Gestaltung des Randstreifens im Bereich der unteren Werft am Rheinufer in Weißenthurm
10.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des Straßennamens "An der Römertöpferei" auf dem westlichen Gelände des ehemaligen Kernkraftwerkes
11.
Einwohnerfragestunde
12.
Verschiedenes
Nichtöffentlicher Teil
Vertragsangelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 5 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.
Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.
Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Daher bitten wir Sie um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 02637/92020, falls Sie an einer Sitzung teilnehmen möchten.
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