Straßenreinigung und Winterdienst

 

Straßenreinigung und Winterdienst

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

aufgrund der aktuellen Witterung erinnert das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, wie auch in den vergangenen Jahren, alle Straßenanlieger an ihre Pflichten.

 

Durch die Straßenreinigungssatzungen der Stadt und der Ortsgemeinden, ist jeder Eigentümer/in und Mieter/in, eines Grundstücks dazu verpflichtet, die Straßen entlang des Anwesens zu reinigen. Im Winter umfasst dies auch die Räumung von Schnee. Insbesondere die Gehwege sind tagsüber zeitnah zu räumen, um den sicheren Verkehr zu Fuß zu gewährleisten. In der Nacht gefallener Schnee ist morgens zu räumen.

In Straßen, die nicht von der Stadt oder Ortsgemeinde geräumt werden, erstreckt sich diese Räumpflicht auch bis zur Mitte der an das Grundstück angrenzenden Fahrbahn. Um erhöhte Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass es zu unterlassen ist, Schnee auf die Fahrbahnen zu drücken, um die Gehwege zu räumen.

Der Schnee ist an andere geeignete Plätze (auf dem Privatgrundstück oder an den Rand besonders breiter Gehwege) zu verbringen, wo er zu keinen Beeinträchtigungen des Fußgänger- und Straßenverkehrs führt.

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

-Örtliche Ordnungsbehörde-

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

Datum: 07.02.2022
Rubrik: Ransbach-Baumbach
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