24. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich

 

24. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich

Am Donnerstag, 10.02.2022, findet um 19:00 Uhr eine 24. Sitzung des Stadtrates von Mülheim-Kärlich als Videokonferenz statt. Die Sitzung kann vor Ort, in der "Alten Kapelle" (Haupteingang), unter Beachtung der dann geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfolgt werden.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Mitteilungen der Verwaltung

2.

Einwohnerfragestunde

3.

Ergänzungswahlen für die Ausschüsse

4.

Vergabeverfahren Leistungen Projektmanagement zur Generalsanierung Tauris

5.

Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung sowie Durchführung von Vergabeverfahren für die Generalsanierung des Freizeitbades Tauris

6.

Erweiterung Raumbedarf Grundschule St. Peter und Paul Urmitz/Bhf.

7.

Annahme/Vermittlung von Spenden

8.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Freizeit-/und Wirtschaftsunternehmen der Stadt Mülheim-Kärlich

9.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Mülheim-Kärlich für das Haushaltsjahr 2022

10.

Anfragen und Anregungen aus dem Stadtrat

Nichtöffentlicher Teil

Vertragsangelegenheiten

 

 

Hinweis:

Gemäß § 4 Abs. 4 der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.

Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.

Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.

Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.

Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

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