
Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim
Am Donnerstag, 10.02.2022, findet um 19:30 Uhr in der Karmelenberghalle, Bassenheim, eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Bassenheim statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
Vollzug des § 33 GemO;
hier: Abschluss von Verträgen mit Mandatsträgern und Gemeindebediensteten
2.
Abschluss einer Zweckvereinbarung über den Betrieb der Schulverwaltungssoftware "edoo.sys RLP"
3.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Straßenverkehrsflächen im Bereich des Bebauungsplangebietes "Karmelenberger Weg II" als Gemeindestraßen bzw. sonstige Straßen für den öffentlichen Verkehr
4.
Annahme/Vermittlung von Spenden
5.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bassenheim für das Haushaltsjahr 2022
6.
Mitteilungen der Verwaltung
7.
Einwohnerfragestunde
8.
Anregungen und Anfragen der Ratsmitglieder
Nichtöffentlicher Teil
Vertragsangelegenheiten
Hinweis:
Gemäß § 4 Abs. 4 der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.
Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.
Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.
Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.
Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Bassenheim, den 26.01.2022
gez. Natalja Kronenberg
- Ortsbürgermeisterin -
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