Sitzung des Verkehrs-, Dorfplanungs- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Kettig

 

Sitzung des Verkehrs-, Dorfplanungs- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Kettig

Am Donnerstag, 10.02.2022, findet um 19:00 Uhr im Saal des Bürgerhauses, Hauptstraße 2, Kettig, eine Sitzung des Verkehrs-, Dorfplanungs- und Umweltausschusses der Ortsgemeinde Kettig statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Mitteilungen der Verwaltung

2.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Pfräder"

a) Beratung und Beschlussempfehlung über die Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage und über die Stellungnahmen im Rahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden
b) Beratung und Beschlussempfehlung über die Durchführung einer erneuten Offenlage

3.

Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Pflasterung im Bereich der Kreuzung Hauptstraße/Schnürstraße bzw. Hauptstraße/Dobenstraße

4.

Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

Vertragsangelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten

 

 

Hinweis:

Gemäß § 4 Abs. 4 der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt bei Sitzungen kommunaler Gremien u.a. die Testpflicht. Der Testnachweis kann durch einen PoC-Antigen-Test durch geschultes Personal (Schnelltest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, oder durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik), die vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen wurde, erfolgen.

Die letzte Variante wird derzeit von hier aus nicht angeboten.

Für geimpfte oder genesene Personen entfällt die vorgenannte Testpflicht.

Wir dürfen Sie daher bitten, zu der Sitzung Ihren 3G-Nachweis bereitzuhalten.

Zum Zwecke der Information im Falle einer später bekanntgewordenen Infektion, werden Namen und Anschriften der Teilnehmer/innen notiert (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) DSGVO).

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes kann aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation zur Gewährleistung der notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern nur eine begrenzte Besucherzahl für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Kettig, den 26.01.2022

 gez. Peter Moskopp

- Ortsbürgermeister -

 

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